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Publiziert am 06.04.2022 14:13 im Bereich Kantonspolizei
Symbolbild

Insbesondere im städtischen Nachtleben kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Einzelpersonen oder Personengruppen. Bei diesen Auseinandersetzungen kommen nicht selten Messer oder andere gefährliche Gegenstände zum Einsatz. Die Kantonspolizei St.Gallen zeigt auf, welche Gegenstände im Nachtleben nichts verloren haben und gibt Tipps, wie man sich in aggressiven Situationen am besten verhalten sollte.

Ausgangslage:

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden seit einiger Zeit immer häufiger verschiedene Arten von Messern festgestellt, die im Nachtleben mitgeführt werden. Auf Nachfrage geben viele betroffene Personen an, dass sie diesen Gegenstand zur Verteidigung mit sich führen oder sich damit schlicht sicherer fühlen. Die Vorstellung, dass ein Messer im Ereignisfall zur Verteidigung eingesetzt werden könnte, ist jedoch trügerisch. Messer müssen grundsätzlich für die Verteidigung als nicht tauglich eingestuft werden, insbesondere, wenn beide Parteien ein Messer auf sich tragen. Kommt es zu Auseinandersetzungen mit Messern, ist das Verletzungsrisiko für das Gegenüber sowie für sich selber enorm hoch. Zudem geht man bei einer Auseinandersetzung mit Messern auch das Risiko von schweren Verletzungen oder gar der Tötung eines Menschen ein.

Einordnung der Gegenstände und rechtliche Konsequenzen:

Gegenstände, die auf den ersten Blick der Verteidigung dienen könnten, können grundsätzlich in zwei Arten eingeteilt werden. Einerseits in die Kategorie Waffen und andererseits in die Kategorie der gefährlichen Gegenstände. Als Waffen werden folgende Gegenstände eingestuft:

  • Feuerwaffen
  • Reizstoffsprays (Inhalt: CA, CS, CN, CR)
  • Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden können, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge
  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen (namentlich Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne und Schleudern)
  • Elektroschockgeräte
  • Druckluft-und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können
  • Imitations-, Schreckschuss-und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können

 

Als gefährliche Gegenstände gelten alle anderen Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen, z.B.:

  • legale Messer
  • Baseballschläger
  • Fahrradkette
  • Geissfuss 
  • etc.

Das Tragen einer Waffe führt ohne entsprechende Waffentragbewilligung immer zu einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft wegen einer Wiederhandlung gegen das Waffengesetz. Zudem wird der Gegenstand eingezogen und vernichtet. Das missbräuchliche Tragen von gefährlichen Gegenständen führt zu einer Sicherstellung des Gegenstandes durch die Polizei sowie zur Vernichtung desselben.

Werden solche Gegenstände gegen Personen oder Sachen eingesetzt, bemisst sich die Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch, z.B. Drohung, Körperverletzung, Tötung, etc.

Was darf ich mit mir führen, um mich zu verteidigen?

Der einzige vom Gesetz vorgesehene Gegenstand, der zur Verteidigung mitgeführt werden darf, ist ein Pfefferspray mit dem Wirkstoff OC (Oleoresin Capsicum), Pava (Pelargonsäure-vanillylamid) oder Capsaicin.

Aber Achtung: Beim Einsatz eines Pfeffersprays macht man sich nach Strafgesetzbuch allenfalls auch strafbar, zum Beispiel bezüglich Körperverletzung.

TIPP: Wie verhalte ich mich, wenn ich provoziert oder angegriffen werde?  

Grundsätzlich ist die beste Möglichkeit, Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, das gute Beobachten seines Umfelds und ein schnellstmöglicher Rückzug, wenn es zu aggressiven Situationen kommt. Wird man auch trotz aller Vorsicht in eine Auseinandersetzung verwickelt, sollte man selber ruhig bleiben und versuchen, die Situation verbal zu entspannen und sich aus der Situation zu begeben. Kommt es zu einem Angriff, ist die Verteidigung mit einem zugelassenen Pfefferspray zielführend. Nach dem Einsatz eines Pfeffersprays sollte die Situation umgehend verlassen werden, damit es nicht zu weiteren Angriffen kommt. Zudem sollte umgehend die Polizei verständigt werden.