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Publiziert am 04.04.2022 09:48 im Bereich Kantonspolizei
Symbolbild

In der Zeit zwischen Sonntagmorgen und Montagmorgen (04.04.2022) hat die Kantonspolizei St.Gallen sechs Personen wegen Fahrunfähigkeit zur Anzeige gebracht. Vier Personen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen, einer Person wurde der Führerausweis aberkannt.

Fünf Personen fielen bei Verkehrskontrollen auf, eine Person wurde anlässlich eines Selbstunfalls als fahrunfähig eingestuft:

Sonntag, 06:15 Uhr, Buchs, 22-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.68 mg/l, Führerausweis aberkannt 

Sonntag, 21:28 Uhr, Flums, 36-jähriger Lieferwagenfahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt

Sonntag, 21:25 Uhr, Oberriet, 57-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.65 mg/l, Führerausweis abgenommen 

Sonntag, 23:34 Uhr, Oberriet, 51-jähriger Traktorfahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.58 mg/l, Führerausweis abgenommen 

Sonntag, 23:40 Uhr, Montlingen, 44-jähriger Lieferwagenfahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.57 mg/l, Führerausweis abgenommen

Am Montag, um 02:55 Uhr, hat ein 23-jähriger Autofahrer in St.Gallen unter Alkoholeinfluss einen Selbstunfall verursacht. Nach der Autobahneinfahrt Neudorf in Fahrtrichtung St. Margrethen geriet das Auto des 23-Jährigen ins Schleudern und kollidierte anschliessend zuerst mit der linken und danach mit der rechten Leitplanke. Dabei wurde niemand verletzt. Der Fahrer wurde von der ausgerückten Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft. Die beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.67 mg/l an. Dem Fahrer wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Es entstand Sachschaden in der Höhe von rund 11'000 Franken.

Die sechs Personen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.