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Publiziert am 24.03.2022 10:50 im Bereich Kantonspolizei
Symbolbild

Ab April 2022 wird die Tagfahrlicht-Pflicht für E-Bikes eingeführt. Neu müssen bei jeglichen E-Bikes Front- und Rücklichter montiert sein. Die Tagfahrlicht-Pflicht kommt auf allen öffentlichen Strassen zur Anwendung.

Ab dem 1. April 2022 müssen E-Bikes gemäss Verordnung des Bundesamt für Strassen ASTRA mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Diese Regelung betrifft sowohl schnelle E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h), als auch langsame E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h). Im Dezember 2021 hat der Bundesrat ein entsprechendes Strassengesetz dazu verabschiedet. Die Tagfahrlicht-Pflicht kommt auf allen öffentlichen Strassen zur Anwendung und gilt somit meist auch auf Waldwegen oder Bike-Trails. Diese Massnahme soll die Sicherheit und Sichtbarkeit im Strassenverkehr erhöhen, damit Unfälle vermieden werden können.

Grundsätzlich sind E-Biker/ -innen dazu verpflichtet, während der Fahrt jederzeit das Frontlicht eingeschaltet zu haben. Ein Rücklicht muss zu jedem Zeitpunkt montiert, aber nur bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Wie die Lichter am E-Bike montiert sind, spielt dabei keine Rolle. Auch Lichter mit Silikon- oder Gummibändern sind zulässig. Es ist somit keine zusätzliche Nachrüstung erforderlich, sofern ein funktionierendes Licht vorhanden ist. E-Bike-Fahrende ohne funktionierendes oder eingeschaltetes Tagfahrlicht werden mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken gebüsst.

Ab April 2024 wird ergänzend zur Tagfahrlicht- auch eine Tacho-Pflicht eingeführt. Die Tacho-Pflicht wird allerdings nur schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h betreffen. Diese Massnahme ist erforderlich, damit Höchstgeschwindigkeiten in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen auch durch E-Bike-Fahrende eingehalten werden. Für neu in den Verkehr gesetzte E-Bikes gilt die Tachopflicht gemäss ASTRA ab dem 1. April 2024. Bereits im Verkehr stehende E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden.