Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 08.01.2022 14:29 im Bereich Kantonspolizei
Thal

Am Samstag (08.01.2022), gegen 00:30 Uhr, ist es auf der Rheineckerstrasse zum Selbstunfall eines Autos gekommen. Der 55-jährige Autofahrer war in fahrunfähigem Zustand unterwegs. Er entfernte sich pflichtwidrig von der Unfallstelle. Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Franken.

Der 55-jährige Mann war mit seinem Auto von Thal Richtung Buriet unterwegs. Höhe Liegenschaft Rheineckerstrasse 15 verlor er die Kontrolle über sein Auto. Dieses prallte gegen einen Gartenzaun. Der Autofahrer entfernte sich von der Unfallstelle ohne sich um den Schaden zu kümmern. Das stark beschädigte aber noch fahrbare Auto parkierte er bei einer Autogarage in Thal. Danach begab er sich an seinen Wohnort, wo er am Samstagmorgen von einer Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen angetroffen werden konnte. Der Mann musste als fahrunfähig eingestuft werden. Auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen musste der 55-jährige Autofahrer eine Blutprobe abgeben. Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Franken.