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Publiziert am 22.12.2021 09:34 im Bereich Kantonspolizei
Symbolbild

Am Dienstag (21.12.2021), kurz vor 03:00 Uhr, hat eine Auskunftsperson gemeldet, dass auf der Sarganserstrasse eine verletzte Hirschkuh liege. Das Tier wurde von einem Auto angefahren. Der unbekannte Fahrer oder die unbekannte Fahrerin verliess den Unfallort, ohne sich um das verletzte Tier zu kümmern. Die Kantonspolizei St.Gallen macht erneut auf die geltenden Bestimmungen zu Tierunfällen aufmerksam.

Gemäss jetzigen Erkenntnissen dürfte die unbekannte Person mit ihrem Auto von Bad Ragaz Richtung Sargans gefahren sein. Bei der Überführung über die Autobahn kollidierte es mutmasslich mit der Hirschkuh. Der Fahrer oder die Fahrerin verliess anschliessend die Unfallstelle und liess die verletzte Hirschkuh auf der Wiese liegen, ohne die Polizei zu informieren. Der Jäger musste die verletzte Hirschkuh schliesslich von ihrem Leid erlösen. Das Auto dürfte beim Zusammenstoss einigen Schaden erlitten haben.

Das Nichtmelden eines Unfalles mit Tieren führt nicht nur zu unnötigem Leid für die betroffenen Tiere, die fahrende Person macht sich ausserdem strafbar. In diesem Zusammenhang macht die Kantonspolizei St.Gallen erneut auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam.

Generelle Hinweise:

Das Gesetz schreibt vor, dass bei Unfällen mit Tieren die Polizei informiert werden muss. Sie weiss auch, welche weiterführenden Massnahmen notwendig sind. Bei einem Unfall mit Haustieren sollten, wenn immer möglich, die Besitzer informiert werden. Ist dies nicht möglich, melden Sie den Unfall ebenfalls der Polizei.

Um dem Tier helfen zu können ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, sollte bei Tierunfällen folgender Ablauf befolgt werden:

  • Nach einem Zusammenstoss anhalten und Warnblinker einschalten
  • Unfallstelle mit Pannendreieck sichern. Falls das Tier bereits geflohen ist, sollte die Unfallstelle markiert werden
  • Telefon 117 anrufen und Polizei informieren (auch bei Haustieren); die Nummern an den Strassenlaternen können der Polizei Aufschluss über den Unfallstandort geben
  • Tote Tiere sollten an den Hinterpfoten an den Strassenrand gezogen werden (Bei Unklarheit, ob das Tier bereits tot oder lediglich in Schockstarre verfallen ist, sollte es nicht berührt werden).
  • Speziell verletzten Wildtieren darf man sich nicht nähern, denn diese sind sich die Nähe von Menschen nicht gewohnt. Sie können sich umso mehr erschrecken und versuchen, verletzt zu flüchten
  • Warten Sie auf die Polizei und geben Sie Auskunft über den Unfallhergang

Grundsätzlich hat ein korrekt handelnder Tierunfallverursacher keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Ausserdem übernimmt meist die Teil- oder Vollkasko-Versicherung einen Grossteil der Reparaturkosten. Vermeiden Sie Tierleid und strafrechtliche Konsequenzen und melden Sie Tierunfälle.