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Publiziert am 13.11.2021 10:41 im Bereich Kantonspolizei
Fahrunfähigkeit

In der Zeit zwischen Freitagabend und Samstagmorgen (13.11.2021) hat die Kantonspolizei St.Gallen sechs Verkehrsteilnehmende wegen Fahrunfähigkeit oder Fahren in angetrunkenem Zustand zur Anzeige gebracht. Fünf Personen mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.

In Buchs wurde am Samstagmorgen, um 3:30 Uhr, bei einer Verkehrskontrolle ein 22-jähriger Autofahrer angehalten. Die durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen positiven Wert. Der Mann musste seinen Führerschein auf der Stelle abgeben.

In Niederwil wurde am Samstagmorgen, kurz vor 3:30 Uhr, ein 16-jähriger Motorradfahrer kontrolliert. Die durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert an. Dem Jugendlichen wurde die Weiterfahrt für acht Stunden untersagt.

In Goldach wurde am Samstagmorgen, kurz vor 3 Uhr, ein 36-jähriger Autofahrer angehalten und kontrolliert. Eine durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.78 mg/L. Dem Mann wurde der Führerschein auf der Stelle abgenommen.

Am Freitagabend, um 20:30 Uhr, wurde in Unterterzen ein 43-jähriger Autofahrer anlässlich einer Verkehrskontrolle kontrolliert. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste auf Verfügung der Staatsanwaltschat des Kanton St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen. Im Auto wurde zudem eine geringe Menge Marihuana gefunden.

In Heerbrugg wurde am Freitag um 23:30 Uhr eine 64-jährige Autofahrerin kontrolliert. Eine durchgeführte beweissichere Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert an. Die Frau musste ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.

In Widnau kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen um 16:35 Uhr eine 75-jährige Autofahrerin. Sie wurde als Fahrunfähig eingestuft und musste ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Die fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.