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Publiziert am 01.11.2021 08:06 im Bereich Kantonspolizei
Halloween

Am Sonntag (31.10.2021) haben im Kanton St.Gallen diverse Personen, darunter hauptsächlich Kinder und Jugendliche, Halloween gefeiert. Die Kantonspolizei St.Gallen zieht grundsätzlich eine positive Bilanz, musste aber dennoch eine Handvoll Sachbeschädigungen registrieren. In einem Fall in der Stadt St.Gallen kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen einer Frau und Kindern auf ihrem Halloween-Rundgang.

Die Kantonspolizei St.Gallen war in der Halloween-Nacht verstärkt auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen auf Patrouille und hat herumziehende Gruppen auf gefährliche Gegenstände und Material für Sachbeschädigungen kontrolliert. Im Vergleich zu anderen Jahren mussten keine Sicherstellungen gemacht werden. Bis zum Montagmorgen sind fünf Sachbeschädigungen bekannt geworden, wovon in Degersheim, Haag und Flawil Eier an Fahrzeuge und Hausfassaden geworfen wurden. Im Fall von Flawil konnte die mutmassliche Täterschaft angehalten werden. In Weesen wurde eine Fassade mit Rasierschaum verunstaltet. In Heerbrugg hat eine unbekannte Täterschaft eine Tiefgarage mit einem Feuerlöscher eingenebelt. Der Sachschaden kann noch nicht beziffert werden.

In der Stadt St.Gallen mussten die Stadtpolizei St.Gallen und die Kantonspolizei St.Gallen kurz nach 18:30 Uhr an die Tschudistrasse ausrücken. Drei Kinder im Alter von 9 und zweimal 7 Jahren waren zusammen auf einem Halloween-Rundgang. Als sie in einem Mehrfamilienhaus an einer Wohnungstür klingelten, ist die 33-jährige Bewohnerin gemäss eigenen Angaben stark erschrocken. In der Folge wurde sie gegen einen 9-jährigen und einen 7-jährigen Jungen handgreiflich. Die Kinder konnten danach flüchten und ihre Eltern verständigten die Polizei. Der 9-Jährige wurde vom Rettungsdienst zur Kontrolle ins Spital gebracht. Er wurde glücklicherweise nur oberflächlich verletzt. Die Kantonspolizei St.Gallen führte am Abend eine umfassende Spurensicherung durch und tätigt unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen weitere Ermittlungen. Sie wird die Frau entsprechend zur Anzeige bringen.