Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 05.10.2020 13:05 im Bereich Kantonspolizei
Hofladen

Hofläden bieten lokale, frische Produkte an und ermöglichen den selbständigen Bezug direkt vor Ort. Leider gibt es aber auch Personen, welche dieses Angebot ausnutzen und sich daran bereichern. Die Kantonspolizei St.Gallen gibt Tipps, wie man sich vor bösen Überraschungen schützen kann.

Gerade landwirtschaftliche Betriebe bieten ihre Produkte gerne innerhalb eines Hofladens zum Kauf an. Die unkomplizierte und schnelle Kaufabwicklung lockt jedoch vereinzelt Diebe an. Sie machen sich die Tatsache zu Nutze, dass entsprechende Läden oft etwas abseits und ländlicher liegen und für jedermann frei zugänglich sind. Bezahlt wird meist auf Vertrauensprinzip: Der Käufer oder die Käuferin kann sich selbst bedienen und den entsprechenden Betrag in eine dafür bereitgestellte Kasse legen. Dabei kommt es vor, dass Diebe die oft unbeaufsichtigte Ware stehlen, Geld aus der Kasse nehmen oder in letztere einen zu geringen Betrag hineinlegen. Weil die meisten Kunden jedoch ehrlich sind, müssen Schutzmassnahmen verhältnismässig sein.

Falls möglich, sollen Hofläden in der Nacht verschlossen sein. Sollte es sich um freistehende Verkaufsstände handeln, sollen die Kassen abends geleert und offen präsentiert werden, um Sachschaden zu vermeiden. Weiter empfiehlt es sich, die massiven Kassen regelmässig zu leeren und über Nacht Kasse und Waren nicht draussen zu lassen. Indem immer gleich viel Stockgeld für den Geldwechsel in der Kasse bereitliegt, ist es einfacher, die Übersicht zu bewahren. Eine Umstellung auf bargeldlose Mittel wie etwa Twint bietet weitere Vorteile. Bei der Bereitstellung der Produkte empfiehlt es sich, jeweils dieselbe Menge anzubieten. So kann leichter abgeschätzt werden, ob etwas gestohlen wurde. Weiter kann ein Licht mit Bewegungsmelder gute Dienste leisten. Aus ökologischen Gründen sollte auf eine Sparlampe zurückgegriffen werden. Sicherheit bringt auch eine Videoüberwachung. Diese muss allerdings verhältnismässig sein und darf keine unnötigen Daten oder nicht privates Terrain speichern. Die Aufnahmen sollen in der Regel 24 bis 48 Stunden gespeichert werden. Der videoüberwachte Raum muss als solcher gekennzeichnet werden. Dem Schutz der Privatsphäre wird ein hoher Stellenwert beigemessen und so müssen rechtliche Aspekte abgeklärt werden. Wenn auch nicht ganz billig, so bilden Automaten eine weitere Alternative für den sichereren Warenverkauf.

Bei verdächtigen Feststellungen ist sofort die Polizei über die Notrufnummer 117 zu verständigen. Für Beratungen bezüglich einbruchhemmender Massnahmen steht Ihnen die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei St.Gallen unter der Telefonnummer +41 58 229 38 29 oder via E-Mail sicherheitsberatung@kapo.sg.ch zur Verfügung.