Es wird vermutet, dass die Entstehungszeit des Schwingens auf die Gründungszeit der Eidgenossenschaft zurückgeht und das Schwingen an Alp- sowie Dorffesten durchgeführt wurde. Es wurde dabei um Preise, wie ein Stück Hosentuch, ein Schaf oder andere Naturalien geschwungen. Die Kampfregeln waren einst nicht schriftlich festgehalten, sondern wurden lediglich mündlich überliefert.
Das Schwingen hat somit eine lange Tradition, aber erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fand das Schwingen vermehrt Zuspruch in der Bevölkerung. Der Verdienst wird dem Eidgenössischen Turnverein zugeschrieben, der u.a. das Schwingen fest in sein Programm aufnahm. Im St.Galler Tagblatt vom 16.05.1914 wird der Turnverein Ragaz als Organisator für das kantonale Schwingfest im Kanton St.Gallen erwähnt.
Der Erfolg eidgenössischer Schwingfeste führte 1895 zur Gründung des Eidgenössischen Schwingerverbands (ESV). Seit der Gründung des ESV gilt eine Wettkampfdauer von zehn bis zwölf Minuten und derjenige ist der Sieger, der zuerst den Gegner mit beiden Schulterblättern zu Boden drückt, ohne dabei die Hosengriffe loszulassen. Heute erhält der Schwingerkönig einen jungen Stier (Muni).
Aus der Überlieferung des Polizeidepartements des Kantons St.Gallen geht hervor, dass am 48. Kantonalschwingfest (1962) ein Gesuch vom Organisationskomitee an das Polizeidepartement gestellt wurde. In dem Schreiben wurde um eine zeitlich verkürzte Sonntagsruhe an dem kantonalen Schwingfest gebeten. Der Grund lag an der hohen Teilnahme von 230 statt 160 Schwingern, so dass mehr Zeit für die Kämpfe benötigt wurde. Der damalige Regierungsrat Mathias Eggenberger stimmte nach Rücksprache mit dem Polizeiinspektorat der Stadt St.Gallen dem Vorhaben zu.
Im 16. und 17. Jahrhundert war in manchen Regionen das sonntägliche Schwingen eine Zeit lang verboten. Es gab die Befürchtungen, dass der Kirchgang an Sonn- und Feiertagen weniger besucht und mehr Zeit in das Schwingen investiert würde.
Beim Kantonalschwingfest in Vilters (1979) wurde Landammann Willy Herrmann dazu angehalten seine Ansprache vor der Rangverkündung möglichst kurz zu halten. Vor 3500 Zuschauern und 232 Schwingern überbrachte Willy Herrmann die Grüsse des Regierungsrats. Die Rangverkündung ergab schliesslich, dass der "St.Galler" Muni dieses Jahres ins Appenzellerland ging.
Am Kantonalschwingfest in Mels (1987) verweist Regierungsrat Karl Mätzler vor 3000 Zuschauern und 218 Schwingern auf die Statuten des ESV und zitierte: "Der eidgenössische Schwingerverband bezweckt die Pflege, Förderung und Verbreitung des Schwingerwesens und verbindet damit die Erhaltung der volkstümlichen Bräuche und Spiele." Gleichzeitig dankte er dem Schwingklub Mels für die organisatorische Arbeit und gratulierte zum fünfzigjährigen Bestehen des Klubs. In jenem Jahr konnte der Niederwiler Hans Hämmerli zum zweiten Mal in seiner Karriere den Sieg nach Hause tragen.
Quellen:
StASG A 45/1232
StASG A 225/01.1979.34
StASG A 185/1987.21
StASG ZMA 018/08.10-19
Bürer, Emil / John, Max / Suter, Ruedi: 75 Jahre Schwingklub Mels 1937-2012; Sarganserländer Druck AG, Mels, 2012, S. 7, S. 11f.
Huwyler, Urs: Hämmerli entthronte Herrsche in St.Galler Tagblatt; 149. Jg., Nr. 125, 01.06.1987.
Masüger, Johann Baptist: Schweizerbuch der alten Bewegungsspiele; Artemis Verlag, Zürich, 1955, S. 126.
o.V.: Kantonaler Schwingertag in St.Galler Tagblatt; Abendblatt, 74 Jg., Nr. 114, 16.05.1914, S. 2.
o.V.: St.Galler Kantonalschwingertag in Vilters – Ernst Schläpfer schnappte den Sieg in St.Galler Tagblatt; 141. Jg., Nr. 134, 12.06.1979.
Sebastian, Martin: Unspunnenfest – 1805 bis heute; Sebastian Verlag GmbH, Dübendorf, 2006, S. 22f.
Treichler, Hans Peter: Nationalspiele der Schweiz in Historisches Lexikon der Schweiz (Stand: 24.02.2014).
Christine Stoy, Staatsarchiv St.Gallen
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