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Die substitutionsgestützte Behandlung richtet sich an opioidabhängige Personen.
Diese Personen erhalten auf ärztliche Verordnung ein legales Medikament (zum Beispiel Methadon, Levomethadon, retardiertes Morphin, Buprenorphin, Diacetylmorphin), das ihre illegal konsumierten Opioide ersetzt (Substitution).
Diese Substitution findet im Rahmen einer therapeutischen Betreuung statt, die somatische, psychiatrische und sozialpädagogische Massnahmen umfasst.

Das Ziel der substitutionsgestützten Behandlung ist eine Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes sowie der sozialen und gesellschaftlichen Integration. Sie wird von spezialisierten Zentren oder niedergelassenen Ärzten in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Apotheken und weiteren Fachpersonen durchgeführt.

Die Behandlung mit Substitutionsmedikamenten und der Einsatz von psychotropen Substanzen bei Personen mit einer suchtbedingten Störung benötigen eine Bewilligung vom Kantonsarztamt.

Via folgenden Button gelangen Sie zu unserem neuen Bewilligungssystem "Substitution online:

Falls Sie sich bereits bei uns registriert haben, werden Sie in Kürze Ihre Login-Daten per E-Mail erhalten. Bis dahin können Sie die Bewilligung noch über das alte Formular einholen.

Falls Sie sich noch nicht via Formular bei uns angemeldet haben, bitten wir Sie, dieses ausgefüllt an uns zu senden, damit wir Ihnen ein Login erstellen können. Bis dahin können Sie die Bewilligung noch über das alte Formular einholen.

Nur Ärztinnen und Ärzte mit einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung dürfen eine substitutionsgestützte Behandlung anbieten.

Für die Behandlung eines Patienten oder einer Patientin müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zudem eine patientenbezogene Bewilligung des Kantonsarztamts einholen.

Die Bewilligung gilt bei einer Erstbehandlung für sechs Monate. Danach werden die Bewilligungen für jeweils ein Jahr ausgestellt. Danach müssen Sie erneut eine Bewilligung einholen, bzw. einfach eine Zwischenmeldung machen. Nach Abschluss der Behandlung bitten wir Sie, eine Abschlussmeldung zu machen. Erst wenn die Bewilligung abgeschlossen ist, kann eine neue Bewilligung bei einer neuen Ärztin oder einem neuen Arzt ausgestellt werden. Zwischenmeldungen und Abschlussmeldungen.

Bitte beachten: 

Für Patienten mit einer Suchtproblematik, betreffend Betäubungsmittel und/oder psychotroper Substanzen muss zusätzlich auch eine Bewilligung für weitere psychoaktive und psychotrope Medikamente eingeholt werden. Dies gilt für abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, gemäss Betäubungsmittelverzeichnisverordnung BetmVV-EDI 812.121.11

Eine Bewilligung können Sie via die Online-Plattform "Substitution Online" unter folgendem Link einholen, bzw. die Zwischen-oder Abschlussmeldung machen: Substitution Online 

Falls die Medikamente durch eine Apotheke abgegeben werden, tragen Sie bitte die Apotheke in Substitution Online ein. Dadurch sieht die Apotheke, welche Patientin oder welcher Patient welche Bewilligungen erhalten hat. Die Bewilligung ist nicht gleichzusetzen mit einem ärztlichen Rezept. Dieses wird von der Apotheke weiterhin benötigt.

Falls Sie noch nicht registriert sind, bitten wir Sie, sich bei uns dafür anzumelden. Weitere Informationen und das Anmeldeformular dazu finden Sie unter folgendem Kapitel auf dieser Webseite: "Informationen Substitution Online" 

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Gesundheitsdepartement

Kantonsarztamt

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen