Müssen sich Kinder und Jugendliche der obligatorischen Schule oder der Sekundarstufe II für eine längere Zeit in ein Akutspital, eine psychiatrische Klinik, eine Rehabilitationsklinik oder eine Tagesklinik begeben, sorgt der Leistungserbringer für eine ausreichende in-dividuelle Beschulung und unterstützt nach Möglichkeit die Reintegration in die Herkunftsschule.
Gestützt auf einen vom Gesundheitsdepartement verfassten Bericht erfolgt die Finanzierung ab dem 1. Januar 2026 kantonsweit nach einheitlichen Regeln.
Spitalschulen im Kanton St.Gallen
Im Kanton St. Gallen gibt es 4 Spitalschulen:
- Spitalschule des Ostschweizer Kinderspitals neues Fenster in der Stadt St.Gallen
- Klinikschule der Klinik Sonnenhof neues Fenster des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Ganterschwil
- Spitalpädagogisches Angebot der Tagesklinik für Kinder neues Fenster der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste St.Gallen in der Stadt St.Gallen
- Spitalpädagogisches Angebot der Tagesklinik für Jugendliche neues Fenster der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste St.Gallen in Wattwil
Finanzierung
Die Beschulung erfolgt unentgeltlich. Kostenträger sind:
- Für Kinder und Jugendliche der obligatorischen Schule der jeweilige Volksschulträger;
- Für Jugendliche der Sekundarstufe II der Kanton.
Kinder und Jugendliche von Sonderschulen und aus dem Asylbereich werden gesondert finanziert.
Der Kanton finanziert innerkantonale Spitalschulen jährlich auf Grundlage vergangener Kosten- und Leistungsdaten vor. Die Zahlung beschränkt sich auf den Anteil der innerkantonalen Patientinnen und Patienten an den Gesamtkosten. Das Inkasso für ausserkantonale Patientinnen und Patienten ist Sache der Leistungserbringer.
Nach Jahresende ermittelt der Kanton die Anzahl effektiv erbrachter Lektionen für Kinder und Jugendliche der obligatorischen Schule und verrechnet den Volksschulträgern die anteiligen Kosten.
Merkblatt Verband St.Galler Volksschulträger
Die Einzelheiten zur Kostenbeteiligung der Volksschulträger sind dem Merkblatt des Verbandes St.Galler Volksschulträger neues Fenster zu entnehmen.
Weitere Informationen
Noch offene Fragen?
Amt für Gesundheitsversorgung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen
