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Müssen sich Kinder und Jugendliche der obligatorischen Schule oder der Sekundarstufe II für eine längere Zeit in ein Akutspital, eine psychiatrische Klinik, eine Rehabilitationsklinik oder eine Tagesklinik begeben, sorgt der Leistungserbringer für eine ausreichende in-dividuelle Beschulung und unterstützt nach Möglichkeit die Reintegration in die Herkunftsschule.

Gestützt auf einen vom Gesundheitsdepartement verfassten Bericht erfolgt die Finanzierung ab dem 1. Januar 2026 kantonsweit nach einheitlichen Regeln.

Spitalschulen im Kanton St.Gallen

Im Kanton St. Gallen gibt es 4 Spitalschulen:


Finanzierung

Die Beschulung erfolgt unentgeltlich. Kostenträger sind:

  • Für Kinder und Jugendliche der obligatorischen Schule der jeweilige Volksschulträger;
  • Für Jugendliche der Sekundarstufe II der Kanton.

Kinder und Jugendliche von Sonderschulen und aus dem Asylbereich werden gesondert finanziert.

Merkblatt Verband St.Galler Volksschulträger

Die Einzelheiten zur Kostenbeteiligung der Volksschulträger sind dem Merkblatt des Verbandes St.Galler Volksschulträger neues Fenster zu entnehmen.

Noch offene Fragen?

Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen