Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) enthält die wichtigsten Grunddaten zu Gebäuden und Wohnungen. Es wird für Statistik-, Forschungs- und Planungszwecke genutzt und dient den Kantonen und Gemeinden für den Vollzug von gesetzlichen Aufgaben.
Am 1. Juli 2017 ist die Revision der Verordnung zum Gebäude- und Wohnungsregister VGWR (SR 431.841) in Kraft getreten, welche zwei wesentliche Neuerungen bringt:
- Die Kantone haben neu eine kantonale GWR-Koordinationsstelle zu bezeichnen (VGWR, Art. 5, Abs. 1)
- Die im GWR geführten Objekte werden auf alle Gebäude ausgedehnt. (VGWR, Art. 7, Abs. 1) Damit erfolgt der Ausbau von einem reinen Register für Wohnbauten zu einem Vollregister für sämtliche Gebäude. Der Eidgenössische Gebäudeidentifikator EGID ist somit schweizweit eindeutig und vollständig und bietet sich als Identifikationsschlüssel an für die Verwendung und Verknüpfung in zahlreichen weiteren Datensätzen.
Das für das GWR zuständige Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Mailing vom 13. November 2017 die Kantone gebeten, die Gemeinden zu informieren, dass ab dem 1. Januar 2018 alle neuen Gebäude im GWR zu erfassen sind, und zwar unabhängig von deren Nutzung. Bisher beschränkte sich die Erfassung auf Wohnbauten.
Das AREG ist von der Regierung mit RRB 2016/564 als kantonale GWR-Koordinationsstelle (kGWR-KS) eingesetzt worden. Als zentrale Aufsichts- und Qualitätssicherungsstelle ist die Abteilung Vermessung prädestiniert für diese Aufgabe, weil die Ausgangslage sehr ähnlich ist wie bei der amtlichen Vermessung (AV) und es enge Verknüpfungen mit den AV-Daten gibt.
Die GWR-Organisation im Kanton St.Gallen

Die Begleitung der Quartalsabschlüsse im GWR ist Aufgabe der kantonalen GWR-Koordinationsstelle und besteht einerseits darin, Gemeinden telefonisch zu mahnen, welche am 25. Tag nach Quartalsende ihren GWR-Abschluss noch nicht eingeleitet haben (Status 620) oder noch in dessen Bearbeitung (630) sind, andererseits geht es um Betreuung und Hilfeleistung bei Problemen.
Der Quartalsabschluss kann 5 bis 10 Tage vor dem jeweiligen Quartalsende eingeleitet werden und muss bis 15 Tage nach Quartalsende abgeschlossen sein. Diese Frist wurde vom BFS im September 2019 von vier auf zwei Wochen verkürzt, siehe GWR-Infobulletin 2019_1.
Speziell am ersten Quartal Ende März ist jeweils, dass die Gemeinden zusätzlich zur normalen Bautätigkeit und den Gebäudedaten auch ihre Unterhaltskosten angeben müssen.
Kontrolliert wird der Abschluss jeweils über folgende Internetseite:
Auf dieser Seite ist ersichtlich, welche Gemeinden ihre Abschlüsse jeweils rechtzeitig erledigt haben oder aber regelmässig zu spät sind. Die Statistik reicht über vier Abschlüsse zurück.
Termine
Ab dem 15. Tag nach jedem Quartal Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember.
Seit der Totalrevision der GWR-Verordnung arbeitet das BFS an einem neuen Merkmalskatalog (neues GWR-Modell) und an einer neuen Online-Applikation. Die Arbeiten sind noch im Gange und Veränderungen und Verbesserungen wird es vor allem in den kommenden zwei Jahren geben (bis Ende 2020).
Aber auch die Daten werden je länger je mehr genutzt, darum wird ihre Qualität auch immer häufiger geprüft.
So veröffentlicht das BFS über seine Homepage alle zwei Wochen vier Fehlerkategorien:
- Gebäude ohne Koordinaten
- PLZ-Differenzen (im Vergleich mit den AV-PLZ-Abgrenzungen)
- Koordinaten ausserhalb der eigenen Gemeindefläche
- Adressduplikate
Die eigentliche GWR-Erweiterung umfasst die Nacherfassung aller Nicht-Wohnbauten im GWR. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit swissopo und der kantonalen Vermessungsaufsicht.
Das AV-Projekt GWR-Abgleich und GWR-Erweiterung wird im Kanton St.Gallen hauptsächlich von der Seite der amtlichen Vermessung gesteuert. Detaillierte Informationen befinden sich deshalb hier:
Nachfolgend finden Sie Informationen, die sich an die Gemeinden richten:
Sie wurden auch an der NetzSG-Herbstversammlung Ressort Bau und Umwelt vom 23. Oktober 2019 in Quarten präsentiert:
Die GWR-Erweiterung wird in mehreren Etappen gemäss dem folgenden Ablaufschema durchgeführt:
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen