Wir unterstützen im Auftrag des Kantons St.Gallen Landwirtinnen und Landwirte sowie bäuerliche Organisationen bei Investitionen im ländlichen Raum. Die Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen an Strukturverbesserungen bilden das Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG) und das Landwirtschaftsgesetz des Kantons St.Gallen (LaG).
Strukturverbesserungen in Form von Investitionshilfen
Zusammen mit dem Bund unterstützen wir im Kanton St.Gallen eine nachhaltige Landwirtschaft und fördern die Vitalität des ländlichen Raums. Mit den Massnahmen der Strukturverbesserungen können:
- die Betriebsgrundlagen verbessert,
- die Produktionskosten gesenkt,
- die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum, insbesondere im Berggebiet, verbessert
- sowie ein Beitrag zur Verwirklichung ökologischer, tierschützerischer und raumplanerischer Ziele geleistet werden.
Die Gewährung der Investitionshilfen erfolgt nach den Bestimmungen des Bundes.
Wir unterstützten Sie bei Ihrem Investitionsvorhaben und geben Ihnen gerne Auskunft über unsere Möglichkeiten.
Merkblätter zu den verschiedenen Massnahmen
- Investitionshilfen für Strukturverbesserungen im Hochbau und für zusätzliche Massnahmen
- Landwirtschaftliche Investitionshilfen an Füll- und Waschplätze von Spritz- und Strühgeräten
- Investitionshilfen für Massnahmen des Heimat- und Landschaftsschutzes
- Investitionshilfen für Bauten, Anlagen und Einrichtungen zur Produktion oder zur Speicherung nachhaltiger Energie, mehrheitlich zur Eigenversorgung
Massnahmen und Einrichtungen zur Verwirklichung ökologischer Ziele
Um Ammoniak-Emissionen in Ställen zu reduzieren, werden für Milchvieh-Laufställe die zwei baulichen Massnahmen «Laufflächen mit 3 % Quergefälle und Harnsammelrinne» und «Erhöhter Fressbereich mit Fressplatzabtrennungen (Fressstände)» empfohlen. Dabei geht es um das rasche Abfliessen des Harns von den Laufflächen bzw. um die Reduktion der stark verschmutzten Fläche. Erste Ergebnisse zu den Emissionen zeigen bei beiden Massnahmen einen deutlichen Minderungseffekt.
Diese zwei baulichen Massnahmen werden derzeit vom Bund und den Kantonen finanziell unterstützt (Anhang 4 der Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft, IBLV). In Baumerkblättern hat Agroscope die Massnahmen, die baulichen und technischen Anforderungen sowie mögliche Herausforderungen zusammengefasst.
Gesuchsformular für Starthilfen / Investitionskredite
Zusatzformular für Füll- und Waschplätze
Gesuchsformulare für gemeinschaftliche Massnahmen
Betriebskonzepte als PDF-Datei
Betriebskonzepte als Word-Datei
Baukostenplan als PDF-Datei
Baukostenplan als Excel-Datei
Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen (LKG)
Unterstrasse 22
9001 St.Gallen