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Nachdem Sie alle Diensttage im Militär- oder Zivildienst geleistet haben, können Sie eine Rückerstattung der bezahlten Wehrpflichtersatzabgabe beantragen.

Der Anspruch auf Rückerstattung verjährt 5 Jahre nach Entlassung aus dem Militär- oder Zivildienst.

Wurde eine Ersatzabgabe noch in einem anderen Kanton bezahlt, vermerken Sie dies bitte auf dem Antragsformular.

Ablauf für Angehörige der Armee

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus.
  2. Stellen Sie uns das Antragsformular zusammen mit Ihrem Dienstbüchlein zu.

Ablauf für Zivildienstleistende

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus.
  2. Stellen Sie uns das Antragsformular mit der Bestätigung über die Dienstpflichterfüllung zu.

Noch offene Fragen?

Amt für Militär und Zivilschutz

Burgstrasse 50
9000 St.Gallen

Öffnungszeiten

Am Mittwoch 1. Mai bleibt unser Amt am Nachmittag geschlossen.
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet