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Die Arbeit ist eines der Grundelemente des Aufenthalts im MZB. Sie ist ein wichtiger Strukturierungsfaktor und trägt zur Gewöhnung an einen regelmässigen Arbeits- und Lebensrhythmus bei. Dies dient der Stabilisierung der Eingewiesenen Personen und fördert ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen. Das Vermitteln von existenzsichernden und sinnbildenden Tätigkeiten steht im Zentrum. Die nachhaltige Produktion und das Verwenden von eigenen Produktionsstoffen unterstützen diesen Prozess. Eine berufliche Identität verhilft zu einem gesunden Selbstwert und trägt zur Risikominimierung bei.

Konzept Berufliche Integration

Die im Justizvollzug geltende Arbeitspflicht ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch und in der Hausordnung für das MZB geregelt.

Aufgaben

Die Eingewiesenen Personen haben eine geregelte Tagesstruktur mit fixen Arbeitszeiten. Die Therapien, die Gespräche und der Unterricht finden während den Arbeitszeiten statt. Die Arbeit ist eines der Grundelemente des Aufenthalts im MZB. Sie ist ein wichtiger Strukturierungsfaktor und trägt zur Gewöhnung an einen regelmässigen Arbeits- und Lebensrhythmus bei. Dies dient der Stabilisierung der Eingewiesenen Personen und fördert ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen. Das Vermitteln von existenzsichernden und sinnbildenden Tätigkeiten steht im Zentrum. Die nachhaltige Produktion und das Verwenden von eigenen Produktionsstoffen unterstützen diesen Prozess. Eine berufliche Identität verhilft zu einem gesunden Selbstwert und trägt zur Risikominimierung bei. Die Berufliche Integration ist Bestandteil der Vollzugsplanung, die zu bearbeitenden Ziele werden darin definiert. 

Arbeitsfelder

Den Eingewiesenen Personen stehen folgende Arbeitsfelder zur Verfügung:

  • Landwirtschaft und Forst
  • Gärtnerei
  • Schreinerei
  • Schlosserei
  • Industrie offen und geschlossen
  • Hauswart
  • Hauswirtschaft
  • Küche.

Das breitgefächerte Arbeitsangebot und die umfassenden Berufsbildungsmöglichkeiten sind eine besondere Qualität des MZB. Jede Eingeweisene Person arbeitet in der Regel sieben Stunden täglich.

Für Eingewiesene Personen, die aufgrund physischer und/oder psychischer Einschränkungen nicht in der Lage sind, die strukturierten Rahmenbedingungen des MZB zu erfüllen, kann ein Sonderprogramm angeordnet werden.

Arbeitsagogik

Unter Arbeitsagogik verstehen wir das professionelle Leiten und Begleiten der Eingewiesenen Personen bei der Planung, Organisation und Ausführung von Arbeiten mit dem Blick auf definierte Zielsetzungen. Die Arbeitsagogik dient der Förderung der persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen der Eingewiesenen Personen. Die arbeitsagogischen Zielsetzungen und die Arbeit mit den Eingewiesenen Personen haben Vorrang. In den monatlichen Bewertungsgesprächen mit den Arbeitsagoginnen werden die Vollzugsplanziele und die individuellen Zielsetzungen der Eingewiesenen Personen regelmässig besprochen und beurteilt. Die Bewertungen beeinflussen das Arbeitsentgelt.

Aus- und Weiterbildung

Jedes Arbeitsfeld in der offenen Abteilung bietet den Eingewiesenen Personen die Möglichkeit, einen Ausbildungsabschluss mit EFZ oder mit EBA zu erlangen. Die Eingewiesenen Personen werden angehalten dieses Angebot zu nutzen. Für die Eignungsabklärung wird vor Ausbildungsbeginn und Lehrvertragsunterzeichnung ein Stellwerktest bei der Berufs- und Laufbahnberatung absolviert. Um die Fachkompetenzen der Eingewiesenen Personen, die keine Ausbildung absolvieren, zu verbessern, werden diverse Kurse mit Zertifikatsabschluss angeboten.

Die schulischen Fähigkeiten der Eingewiesenen Personen werden kurz nach Eintritt mit einem Deutsch- und Rechentest ermittelt. Im BiSt-Unterricht (Bildung im Strafvollzug) werden Lücken in der Grundbildung aufgearbeitet, wobei BiSt auch zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Berufsschulstoffs beigezogen werden kann. Vorbereitungen für die Maturität oder ein Universitätsstudium sind im Selbststudium in der Freizeit möglich.

Berufliche Integration

Ziel ist die berufliche Integration der Eingewiesnen Personen im Primärarbeitsmarkt mit existenzsicherndem Einkommen. Praktika können als Einstiegsmöglichkeit in den Primärarbeitsmarkt organisiert werden. Die Eingewiesenen Personen werden bei der Stellensuche unterstützt, wobei diese eine hohe Mitwirkungspflicht haben. Besuche bei der regionalen Arbeitsvermittlungsstelle RAV und bei der Berufs- und Laufbahnberatung werden organisiert. Erstkontakte zu potentiellen Arbeitgebern sowie Vorstellungsgespräche werden koordiniert und begleitet. Die Eingewiesene Personen haben gegenüber einem künftigen Arbeitgeber die Pflicht, ihre Delikte offenzulegen. Die Umsetzung erfolgt individuell und nach Absprache. Eingewiesene Personen ohne Aussichten auf eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt werden im Übergang zu einem geschützten Arbeitsplatz begleitet.

Zusammenarbeit mit externen Partnern

Der Leiter Berufliche Integration vertritt das MZB im regionalen Gewerbeverband in Mosnang. Dies ermöglicht einen vereinfachten Zugang zum Primärarbeitsmarkt und stärkt die Verankerung des MZB in der Gemeinde und der Region. Das MZB pflegt eine direkte und offene Zusammenarbeit mit externen Partnern wie den Berufsschulen, dem RAV, der Berufs- und Laufbahnberatung, den Arbeitstrainingspartnern und potentiellen künftigen Arbeitgebern.

Noch offene Fragen?

Claudio Vannini

Claudio Vannini

Dr. phil.

Direktor

Amt für Justizvollzug

Massnahmenzentrum Bitzi
Bitzi 1682
9607 Mosnang