Alle Hinweise für Insassenbesuche sowie Postsendungen an Insassen finden Sie hier aufgelistet:
Anmeldung
Die Besuche sind mindestens eine Woche im Voraus durch den Insassen mittels schriftlichen Besuchsantrags der Wohngruppenbetreuung abzugeben. Die Anmeldung umfasst folgende Informationen der Besucher: Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum sowie Verwandtschaftsgrad oder Bekanntschaftsverhältnis.
Es werden maximal 3 Personen, inkl. Kindern zum Besuch zugelassen. Ausnahmen betreffend Kinder bewilligt die Direktion.
Die Bewilligung des Besuchs erfolgt durch die Wohngruppenleitung und die Leitung Sicherheit.
Besuchszeiten Offene Betreuungsabteilung OBA
Jeweils der erste Samstag im Monat, sowie der dritte Sonntag im Monat.
Besuchszeiten: 13:00 – 14:30 Uhr oder 15:00 – 16:30 Uhr
Besuchszeiten Geschlossene Betreuungsabteilung GBA
Jeweils der zweite Samstag im Monat sowie der vierte Sonntag im Monat (14:00 Uhr - 18:00 Uhr)
Montag – Freitag 08:00 – 11:45 Uhr sowie 13.00 – 20:00 Uhr
Besuche können ein Mal wöchentlich für eine Dauer von 60 Minuten beantragt werden. Die Direktion entscheidet in besonderen Fällen über Abweichungen der Besuchszeiten. (max. 4 Std. im Monat)
Amtliche Besuche sind nicht an die aufgeführten Zeiten gebunden sondern werden nach Vereinbarung mit der Abteilung festgelegt.
Bei Besuchsantritt muss ein amtliches Ausweisdokument zur Identifikation vorgelegt werden.
Die Wareneinfuhr MZB gilt für die Insassen in den Wohngruppen von der OBA und GBA. Waren werden nur zugelassen, soweit diese leicht zu kontrollieren sind und deren Inhalt die Sicherheit und Ordnung des MZB nicht gefährden (HO Art. 45).
Erlaubte Ware
Folgende Waren, welche eine maximale Gewichtslimite von 10 kg haben, dürfen eingeführt oder zugestellt werden:
- Lebens-, Genussmittel (GBA: ausschliesslich alkoholfreie Getränke in PET-Flaschen) und Toilettenartikel in Originalverpackung
- Lesestoff, Zeitungen und Zeitschriften
- Zwei Stangen Zigaretten (20 Päckchen) oder allgemeine Tabakwaren (Tabak, einzelne Päckchen Zigaretten, Zigarren oder andere lose Raucherwaren) im Wert von höchstens Fr. 100.- sowie zwei Pack Hülsen/Papier und Filter
- Kleider und Schuhe
- Bargeld oder bargeldähnliche Zahlungsmittel (Briefmarken, Tax-Cards, etc.), max. Fr. 100.- (monatlich einmaliger Maximalbetrag)
- Persönliche Gebrauchsgegenstände nach bewilligter Warenanmeldung
- Elektronische Geräte nach bewilligter Warenanmeldung
Verbotene Ware
- Waffen (Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke, Baseballschläger usw.)
- Alkoholische Getränke und alkoholische Genussmittel
- Sämtliche CBD-Produkte (Cannabidiol)
- Medikamente und Drogen
- Muskelaufbaupräparate sowie Ernährungsergänzungsmittel
- Frisches Obst (Dörrfrüchte sind in der OBA erlaubt)
- Verderbliche Fleischwaren und Lebensmittel, die gekühlt aufbewahrt werden müssen
- Tiefkühlprodukte
- Selbstgebackene Kuchen und Bisquits
- Gebrannte Datenträger (CD, DVD usw.)
- Sämtliche Glasbehältnisse sowie Bilder, Fotos, usw. hinter Glas (mit Ausnahme von Parfüm und Deo-Roll-On)
Für jeglichen Postverkehr gilt die folgende Adresse:
Name, Vorname
Massnahmenzentrum Bitzi
9607 Mosnang
Die eingehende Post kann durch den Sicherheitsdienst kontrolliert werden.
Die Pakete müssen mit einem Absender versehen sein. Pakete, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden zu Lasten der Insassen an den Absender zurückgeschickt.