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Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sieht sich das Migrationsamt mit einer steigenden Anzahl Anfragen von ukrainischen Staatsangehörigen konfrontiert, die sich derzeit in der Schweiz aufhalten. Gemäss Empfehlung des Bundes wurde folgendes Vorgehen beschlossen:

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Schutz und Asyl

Aktualisiert am: 26.04.2022 14.00 Uhr

Der Bundesrat hat den "Schutzstatus S" ab 12. März in Kraft gesetzt. Damit erhalten ukrainische Flüchtlinge ein vorläufiges Bleiberecht für ein Jahr und der Bund übernimmt die Refinanzierung über die Globalpauschale. Die Frage nach der Krankenversicherung ist mit dem Schutzstatus auch geklärt. Melden Sie sich für die Krankenversicherung beim Sozialamt ihrer Wohngemeinde. Ukrainische Staatsangehörige, die in der Schweiz diesen Schutzstatus beantragen wollen, auch Personen, die mit privater Initiative in den letzten Tagen eingereist sind, wenden sich bitte für die Registrierung ans Staatssekretariat für Migration SEM bzw. beim SEM in Altstätten, Schöntalstrasse 2. Die Anmeldung zur Registrierung kann nun auch online gemacht werden. Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen. Online hier . Nach Gesuch-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert. Die Detailinformationen zum Schutzstatus finden Sie auf der Homepage des Bundes oder im Faktenblatt "Schutzstatus S".

Ein Asylgesuch (zur Erlangung des Flüchtlingsstatus) kann sofort oder auch später während der Gültigkeit der S-Bewilligung gestellt werden.

Weiter können an die Adresse ukraine@sem.admin.ch per Mail Anfragen beim SEM eingereicht werden. 

Weitere Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in der Schweiz finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM.

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