Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 eine entsprechende Änderung der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP) verabschiedet.
Volle Personenfreizügigkeit für kroatische Arbeitskräfte ab 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für kroatische Staatsangehörige, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, wieder die volle Personenfreizügigkeit. Für sie gelten dann während mindestens einem Jahr keine Höchstzahlen mehr für Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) und Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B EU/EFTA).
Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften 2025 einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann die Schweiz die Zahl der Bewilligungen für diese Personen im Jahr 2026 erneut begrenzen. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 erhalten kroatische Staatsangehörige endgültig die volle Personenfreizügigkeit.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates unter folgendem Link:
Noch offene Fragen?
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Schalter
08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
09.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.00 Uhr