Das FZA wurde mit einem Zusatzprotokoll auf Kroatien ausgeweitet. Dieses ist seit 2017 in Kraft und sieht während eines Übergangszeitraums von zehn Jahren eine schrittweise Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt vor.
Volle Personenfreizügigkeit für kroatische Arbeitskräfte
Für Arbeitskräfte aus Kroatien gelten keine Kontingente mehr. Die Zahl der Bewilligungen B und L, die kroatischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 erteilt wurden, ist unter den Schwellenwerten geblieben, die eine letztmalige Auslösung der Ventilklausel ermöglicht hätten.
Für Kroatien gilt nun die volle Personenfreizügigkeit.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats unter folgendem Link:
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