Online Schalter für Anwälte, Arbeitgeber und Ausländer/innen
Aktuell sind keine Wartungen geplant.
Sollten Sie eine Störung im Online Schalter des Migrationsamtes feststellen, bitten wir Sie, uns diese zu melden:
Für technischen Support: ikt.migrationsamt@sg.ch
Start der Dienstleistungen
- Gesuchseinreichung - Erteilung, Verlängerung, Mutation einer Aufenthaltsbewilligung neues Fenster
- Akteneinsicht für Anwälte und Behörden (papiergestützte Akteneinsicht ist kostenpflichtig) neues Fenster
- Stand der Bearbeitung von Gesuchen abfragen neues Fenster
- Dokumente und Beilagen elektronisch einreichen neues Fenster
- Arbeitgeber-Portal - Mehrere Gesuche verwalten neues Fenster
- EWA-Portal - Portal für Einwohnerämter neues Fenster
Neuanmeldung für die Dienste Akteneinsicht und Arbeitgeber-Portal
Arbeitseinsätze von EU/EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz bis zu 90 Tagen pro Jahr sind bewilligungsfrei (d.h. benötigen kein Gesuch), jedoch vorgängig meldepflichtig. Der Meldepflicht ist über die zuständige kantonale Arbeitsmarktbehörde oder über den Bund (Online Meldeverfahren) nachzukommen. Detaillierte Informationen finden Sie in den Merkblättern des Migrationsamtes.
Für gewisse Funktionen benötigen Sie die ZEMIS-Nummer und das zugehörige Geburtsdatum. Bei der Eingabe der ZEMIS-Nummer vom Ausländerausweis die Prüfziffer am Ende der ZEMIS-Nummer weglassen. Je nach Ausländerausweis-Modell ist die Prüfziffer zudem durch einen Bindestrich (-), Komma (,) oder Schrägstrich (/) abgetrennt.
Beispiel:
012.345.678-9 --> 012345678 (ohne Punkte und Prüfziffer)
123.456.789/9 --> 123456789 (ohne Punkte und Prüfziffer)
1234567.8 --> 1234567 (ohne Prüfziffer)
Noch offene Fragen?
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Schalter
08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
09.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.00 Uhr