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Der Kantonsrat bestellt grundsätzlich für jedes Geschäft in jeder Session eine neue vorberatende Kommission (voKo), deren Vorberatung nicht durch Reglement oder Beschluss einer ständigen Kommission zugewiesen werden. Die vorberatende Kommission berät das Geschäft und stellt dem Kantonsrat Antrag auf Eintreten auf die (bereinigte) Vorlage. Nach Abschluss der Beratung im Kantonsrat wird die vorberatende Kommission wieder aufgelöst. (Rechtsgrundlage: Art. 21 f. des Geschäftsreglements des Kantonsrates)

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Aline Tobler, Geschäftsführerin

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