Logo Kanton St.Gallen

Der Kantonsrat bestellt grundsätzlich für jedes Geschäft in jeder Session eine neue vorberatende Kommission (voKo), deren Vorberatung nicht durch Reglement oder Beschluss einer ständigen Kommission zugewiesen werden. Die vorberatende Kommission berät das Geschäft und stellt dem Kantonsrat Antrag auf Eintreten auf die (bereinigte) Vorlage. Nach Abschluss der Beratung im Kantonsrat wird die vorberatende Kommission wieder aufgelöst.

Rechtsgrundlage: Art. 21 f. des Geschäftsreglements des Kantonsrates

Tipps zur Suche: 

In der Standardansicht sind alle aktuell aktiven voKos ersichtlich. Durch Klicken auf das Feld «Aktiv» können auch abgeschlossene voKos angewählt werden. 

Noch offene Fragen?

Aline Tobler, Geschäftsführerin

Parlamentsdienste

Regierungsgebäude, Klosterhof 3
9001 St.Gallen

Simona Risi, Geschäftsführerin

Parlamentsdienste

Regierungsgebäude, Klosterhof 3
9001 St.Gallen

Sandra Brühwiler-Stefanovic, Geschäftsführerin

Parlamentsdienste

Regierungsgebäude, Klosterhof 3
9001 St.Gallen