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Das Präsidium ist das Leitungsorgan des Kantonsrates. Es setzt sich zusammen aus der Präsidentin oder dem Präsidenten des Kantonsrates, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten sowie drei Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern. Sie alle werden vom Kantonsrat für ein Jahr gewählt. Die Amtsdauer beginnt jeweils am 1. Juni. Zudem gehören die Fraktionspräsidentinnen und Fraktionspräsidenten dem Präsidium an.

Der Kantonsrat regelt Organisation und Verfahren in seinem Geschäftsreglement neues Fenster (sGS 131.11). Das Präsidium legt das Reglement aus und überwacht dessen Anwendung. Weiter plant es die Ratstätigkeit, erstellt die Abschnitte «Kantonsrat» und «Parlamentsdienste» des Budgets und wählt die Leiterin oder den Leiter der Parlamentsdienste. Sie oder er ist Generalsekretärin oder Generalsekretär des Kantonsrates.

Die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident leitet die Verhandlungen des Kantonsrates und des Präsidiums. Sie oder er vertritt den Kantonsrat nach aussen, wacht über dessen Rechte sowie über die Befolgung des Geschäftsreglements und sorgt für Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal. Zudem unterzeichnet sie oder er zusammen mit der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär des Kantonsrates im Namen des Kantonsrates.

Rechtsgrundlage: Art. 3 ff. des Geschäftsreglements des Kantonsrates neues Fenster

Präsidium des Amtsjahrs 2025/2026

Vizepräsident und Präsidentin des Kantonsrates
Ratsleitung des Amtsjahrs 2025/2026

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Lukas Schmucki, Geschäftsführer

Parlamentsdienste

Regierungsgebäude, Klosterhof 3
9001 St.Gallen