Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich oder arbeiten bei mehreren Arbeitgebern. Gemäss der Arbeitskräfteerhebung des Bundesamts für Statistik hat sich der Anteil der Mehrfacherwerbstätigen in den letzten dreissig Jahren fast verdoppelt. Die Gründe für die Ausübung paralleler Tätigkeiten sind verschieden. Der eine Teil stellt sein Jobportfolio aus individuellen Berufswünschen zusammen, während der andere Teil aus finanziellen Gründen verpflichtet ist, in mehreren Jobs zu arbeiten. Erfahren Sie hier, worauf Sie achten müssen, wenn auch Sie sich mehrfach engagieren.
Mehrfachbeschäftigung ist aus Sicht des Arbeitsgesetzes (ArG) grundsätzlich zulässig.
Was gilt es zu beachten?
- Alle Arbeitgeber müssen informiert sein. Es ist ratsam, eine schriftliche Genehmigung vom Arbeitgeber einzuholen. Weiter muss gewährleistet sein, dass keine Interessenskonflikte entstehen.
- Alle Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV und EO) korrekt abführen.
- Unfallversicherung (UVG) und Taggelder müssen durch die Arbeitgeber gedeckt sein. In einer Anstellung mit mehreren Arbeitgebern sind Nichtbetriebsunfälle immer ein heikles Thema.
- Die berufliche Vorsorge (BVG) ist bei Teilpensen nicht immer gegeben. Dadurch können Lücken in der Altersvorsorge entstehen. Insofern ist es ratsam, das Arbeitspensum so zu gestalten, dass bei jedem Arbeitgeber der aktuelle Mindestlohn für die berufliche Vorsorge von CHF 22'050.- erreicht wird.
- Wöchentliche Höchstarbeitszeiten, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie Sonntagsarbeit
sind in den arbeitsgesetzlichen Bestimmungen geregelt und müssen eingehalten werden. Die Verantwortung liegt bei den Arbeitgebern.
Es ist ratsam, bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen rechtlichen Rat von einem Spezialisten einzuholen. Falls Sie Fragen zum Finden von Arbeitsstellen haben oder nicht wissen, wie Ihre nächsten beruflichen Schritte aussehen sollen, können Sie sich hier für Ihre kostenlose Laufbahnberatung anmelden.