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Nachfolgend finden Sie die Nutzungsbedingungen für Geodaten des Kantons St.Gallen.

A) Rechtsgrundlagen und Begriffserklärungen 

1 Der Kanton St.Gallen, vertreten durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG, nachfolgend Anbieter) erlässt, gestützt auf das kantonale Geoinformationsgesetz (GeoIG-SG; sGS 760.1), die kantonale Geoinformationsverordnung (GeoIV-SG; sGS 760.11) und die Verordnung über die amtliche Vermessung (sGS 760.12) Nutzungsbedingungen für Geodaten des Kantons St.Gallen. 

2 In diesen Nutzungsbedingungen bedeuten: 

a. Anbieter: Stelle, die über eine Datenabgabe (c) oder über Geodienste (d) Zugang zu Geodaten ermöglicht.

b. Datenbezüger: Person, die über eine Datenabgabe (c) oder die Registrierung zur Nutzung von Geodiensten (d) Zugang zu Geodaten des Anbieters erhält.

c. Datenabgabe: Abgabe von Geodaten nach erfolgter Bestellung durch den Datenbezüger.

d. Geodienst: Geodienste sind vernetzbare Anwendungen, welche die Nutzung von elektronischen Dienstleistungen im Bereich der Geodaten vereinfachen und Geodaten in strukturierter Form zugänglich machen. Geodienste können dem Bezug von Geodaten (e) oder der kartografischen Darstellung von Geodaten (f) oder weiterer Geodienste (g) dienen.

e. Datenbezug: Durch den Datenbezug erhält der Datenbezüger über die Datenabgabe (c) oder einen Download-Dienst eine Kopie vollständiger Geodatensätze oder von Teilen davon.

f. Darstellungsdienst: Internetdienst, mit dem darstellbare Geodatensätze angezeigt, vergrössert, verkleinert und verschoben, Daten überlagert und die für die Daten relevanten Inhalte von Geometadaten angezeigt werden können und der ein Navigieren in den Geodaten ermöglicht.

g. Weitere Geodienste: Diese stellen Funktionalitäten bereit, die über den in (e) und (f) aufgeführten Umfang hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Geokodierungs-Dienste oder Geoverarbeitungs-Dienste.

 

B) Sachlicher Geltungsbereich 

3 Das eingeräumte Nutzungsrecht erstreckt sich abschliessend auf die vom Datenbezüger verwendeten folgenden Geodaten: 

a. Im Lieferschein der Datenabgabe aufgeführte Geodaten.

b. In offenen Geodiensten integrierte Geodaten.

c. In den für berechtigte Nutzer bereitgestellten (eingeschränkten) Geodiensten integrierte Geodaten. 

4 Bei der Abgabe von Daten von Drittanbietern, beispielsweise Bundesstellen, gelten deren Nutzungsbedingungen. Die Herkunft der Daten ist aus den jeweiligen Metadaten und Datenbeschreibungen ersichtlich. 

 

C) Zugang und Nutzung 

5 Der Datenbezüger ist berechtigt Geodienste des Kantons zu nutzen. 

6 Der Zugang zu einzelnen eingeschränkt verfügbaren Geodiensten kann beim Anbieter beantragt werden. Dieser wird gewährt, wenn ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann, wie z.B. für die Bearbeitung eines Auftrages einer kantonalen oder kommunalen Stelle. 

7 Bei Bedarf wird für die Nutzung von nicht frei verfügbaren Geodaten zwischen Anbieter und Datenbezüger ein separater Nutzungsvertrag mit datensatzspezifischen Regelungen abgeschlossen. 

8 Die Nutzung von Geodiensten gemäss Punkt 3 b. wird zeitlich unbefristet gewährt. 

9 Die Nutzung von Geodaten gemäss Punkt 3 a. und Geodiensten gemäss Punkt 3 c. ist zeitlich auf den genannten Verwendungszweck befristet. 

 

D) Kosten

10 Die durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation über einen öffentlichen Zugang für den automatischen Bezug bereitgestellten Geodaten sind gemäss Art. 10 Abs. 1 GeoIG-SG kostenlos.

11  Die aktuell gültigen Bearbeitungskosten für Datenabgaben sind auf der Website des Anbieters (www.geoinformation.sg.ch) verbindlich geregelt. Für Daten der amtlichen Vermessung gilt die Verordnung über die Amtliche Vermessung (sGS 760.12, Anhang 3). 

 

E) Urheberrecht und Haftung 

12 Die Geodaten gehen nicht in das Eigentum des Datenbezügers über. Dem Datenbezüger stehen an den Geodaten lediglich die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Rechte zu. Alle übrigen Rechte – insbesondere das Eigentums- und das Urheberrecht – verbleiben bei der jeweiligen zuständigen Stelle. 

13 Die angebotenen Geodaten entfalten keine Rechtswirkung und dienen ausschliesslich Informationszwecken. Massgebend bleiben Originaldaten der Verwaltungsstellen bzw. amtliche Auszüge. 

14 Es wird keine Garantie für die Fehlerlosigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Genauigkeit der Daten übernommen. Allfällige Fehler in den Daten oder Datensätzen hat der Datenbezüger dem Anbieter umgehend schriftlich zu melden. Der Anbieter lehnt jede Haftung für allfällige Schäden ab, die bei der direkten oder indirekten Benützung der Daten entstehen könnten. 

15 Der Anbieter sorgt für die Bereitstellung von Geodiensten und lehnt jede Haftung für mangelhafte oder unvollständige Übertragung an den Datenbezüger ab. Der Anbieter garantiert nicht, dass die vorhandenen Geodienste jederzeit abrufbar sind. Die Betriebszeiten sind auf der Website des Anbieters verbindlich geregelt: https://www.sg.ch/bauen/geoinformation/gi/geodienste/betriebsbestimmungen.html

 

F) Verpflichtungen des Anbieters und des Datenbezügers 

16 Der Anbieter gewährt dem Datenbezüger zu den vorliegenden Bedingungen ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der Geodaten. Durch den Bezug von Geodaten oder die Anforderung von Geodiensten geht der Datenbezüger mit dem Anbieter ein Vertragsverhältnis ein und anerkennt die vorliegenden Nutzungsbedingungen sowie die darin erwähnten Bestimmungen Dritter. 

17 Der Anbieter behält sich vor, jederzeit Änderungen an Auswahl und Aufbau der Geodienste und an den diesen zugrundeliegenden Geodaten vornehmen zu können. Er kündigt absehbare Änderungen auf seiner Website und Abonnenten des Newsletters rechtzeitig an. 

18 Der Datenbezüger wird ermächtigt, die bezogenen Daten oder Teile davon ausschliesslich zu nutzen für: 

a. bei Bezug gemäss 3 a. und 3 c. ausschliesslich für den im Lieferschein genannten Verwendungszweck.

b. bei Bezug gemäss 3 b. ausschliesslich für die Einbindung und Darstellung in eigenen, intern genutzten oder unentgeltlich öffentlich zugänglichen Applikationen.

Eine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe der bezogenen Daten sowie die Publikation in eigenen Geodiensten, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Anbieters.        

19 Der Datenbezüger ist bei der Nutzung, Verarbeitung, Publikation und Weitergabe von Geodaten für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Geodaten mit anderen Daten, beispielsweise mit Adressdaten, verknüpft werden. 

 

G) Veröffentlichungen 

20 Bei jeder Veröffentlichung der Daten muss an gut sichtbarer Stelle auf die Quellenangabe und das Copyright gemäss Angaben in den Datendokumentationen hingewiesen werden. Bei der Einbindung in Applikationen muss auf die  Aktualität der Daten, die fehlende Rechtswirkung sowie den Haftungsausschluss hingewiesen werden. 

21 Bei der Veröffentlichung von Daten von Drittanbietern, beispielsweise swisstopo, gelten deren Bedingungen. 

 

H) Schlussbestimmungen 

22 Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Version ist auf der Website veröffentlicht: https://www.sg.ch/bauen/geoinformation/datenbezug/agb.html

23 Allein rechtsverbindlich sind die elektronisch publizierten und auf der Website veröffentlichten Nutzungsbedingungen: https://www.sg.ch/bauen/geoinformation/datenbezug/agb.html

24 Die Verletzung der Nutzungsbedingungen führt zum sofortigen Verlust aller Nutzungsrechte an Geodaten und wird nach den Bestimmungen der Geoinformationsgesetzgebung geahndet (vgl. Art. 33 u. 34 GeoIG-SG). Der Anbieter behält es sich vor, gegebenenfalls zusätzlich zivilrechtliche und / oder strafrechtliche Schritte einzuleiten. 

25 Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist St.Gallen.

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