Im Grenzgebiet zwischen den Kantonen Graubünden und St. Gallen bildete sich 2012 das erste Wolfsrudel der Schweiz seit der Ausrottung im 19. Jahrhundert. Seither ist die Anzahl der Rudel und Wölfe stark gestiegen, ebenso wie die damit verbundenen Herausforderungen.
Die mitteleuropäischen Wolfspopulationen in den Alpen, im deutschen Flachland sowie in den Dinariden und auf dem Balkan vermischen sich zunehmend zu einer grossen, zusammenhängenden Population. Daher können Wölfe jederzeit und in allen Regionen des Kantons St. Gallen auftreten. Da der Wolf auf natürlichem Weg eingewandert ist, liegt es in der Verantwortung der Schweiz und der Kantone, seine Rückkehr zu begleiten und die Herausforderungen, die damit einhergehen, zu bewältigen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Wolf sind im eidgenössischen Jagdgesetz, der Jagdverordnung und dem Wolfskonzept des Bundesamts für Umwelt (BAFU) festgelegt. Weiterführende Informationen zu Schutzregelungen, Richtlinien, aktuellen Sichtungen sowie Medienmitteilungen im Kanton St. Gallen finden Sie in den weiter unten verlinkten Quellen.

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Simon Meier
Abteilungsleiter
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen