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Ein kranker oder verletzter Wildvogel gehört in die Obhut von Spezialisten einer kantonal bewilligten Wildvogelpflegestation. Bitte wenden Sie sich direkt an die nächst gelegene Pflegestation.

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel den Betrieb von sechs privaten Wildvogelpflegestationen bewilligt. Diese verfügen über entsprechende Erfahrung und Fachwissen, um verletzte oder kranke Vögel vorübergehend zu pflegen und wieder auszuwildern. Die kantonalen Wildhüter stehen bei Fragen ebenfalls gerne beratend zur Verfügung. Melden Sie sich beim zuständigen Wildhüter.

Bitte vereinbaren Sie mit der Pflegestation telefonisch einen Termin, bevor Sie einen Vogel in eine Pflegestation bringen.

Pflege von Wildtieren

Gemäss eidgenössischer Jagdverordnung bewilligen die Kantone Pflegestationen. Vorausgesetzt wird, dass die Pflege der Tiere der Gesetzgebung über Tierschutz sowie über Jagd und Artenschutz genügt. Bewilligungsstelle ist das Amt für Natur, Jagd und Fischerei.

Haltung von Wildtieren

Gewisse Tierarten benötigen für deren Haltung eine Bewilligung des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen AVSV. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des AVSV.