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Informationen und Hilfe für ein friedliches Nebeneinander von menschlichen und tierischen Quartierbewohnern und zum richtigen Verhalten bei Unfällen mit Wildtieren im Verkehr.

So verhalten Sie sich richtig

  1. Halten Sie an und schalten Sie die Warnblinker ein.
  2. Rufen Sie sofort die Polizei (Telefon 117). Der zuständige Jäger oder Wildhüter wird dann automatisch aufgeboten.
  3. Nähern Sie sich auf keinen Fall selber einem angefahrenen Wildtier. Wenn Sie es berühren oder festhalten, kann es sie schwer verletzen.

Die Meldung des Unfalls ist nicht strafbar, sondern zwingend notwendig. Wer sich hingegen ohne Meldung vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht und verstösst gegen das Strassenverkehrs- und Tierschutzgesetz.

Die Polizei bietet je nach Situation eine Patrouille, den zuständigen Jäger oder Wildhüter auf, der das Tier suchen und von seinem Leiden erlösen respektive den Kadaver entsorgen wird. Zudem stellt er die für die Versicherung notwendige Bestätigung für den Wildunfall aus. Man hilft also nicht nur dem Tier, das sich beim Unfall vielleicht schwer verletzt hat und sich versteckt, sondern auch sich selbst.