Die Obmänner und Obfrauen der Jagdreviere können über dieses Formular ihre Anträge für die Abschüsse von Rehen und Gämsen erfassen. Zudem können Sie eine Einschätzung der Bestandesentwicklung der Rothirsche und Wildschweine, sowie für den Wildeinfluss auf landwirtschaftliche Kulturen und im Wald abgeben.
Folgende Informationen und Einschätzungen fliessen in die Abschussverfügungen ein:
- Einschätzung der Bestandsentwicklung durch Jagdgesellschaft und Wildhüter
- Ziele der kantonalen strategischen Jagdplanung
- Beantragte Abschüsse durch Jagdgesellschaften
- Erfüllung des Abschusses der letzten zwei Jagdjahre
- Wildeinfluss auf landwirtschaftliche Kulturen und auf die Waldverjüngung
Zeitlicher Ablauf:
- Bis 13. April: Eingabe der Zahlen und Anträge durch Jagdgesellschaften (mit provisorischen Gamszahlen)
- Mai: Abschussverfügungen durch ANJF
- Bis Ende Juli: Eingabe der Gamszählungen durch Jagdgesellschaften.
- August: bei Bedarf Überarbeitung der Gamsabschussverfügungen durch ANJF
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Kevin Simmler
Fachspezialist Jagd
