Zusammen mit den Jagdgrundlagen (2a) bildet die Schiessausbildung (2b) den Einstieg in die theoretische Jagdausbildung. Die Schiessausbildung umfasst sowohl Sicherheit, theoretische Waffenkunde als auch praktisches Schiesstraining. Nach Abschluss dieser
Vorbereitung legst Du die Schiessprüfung (3) ab – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Jägerin oder zum Jäger.
Erst wenn Du die Jagdgrundlagen (2a) erfolgreich absolviert, die Schiessausbildung (2b) besucht und die Schiessprüfung (3) bestanden hast, wirst Du zur weiteren Jagdausbildung zugelassen.
Das musst du wissen
Die Schiessprüfung findet in der Jagdschiessanlage Hubertus in Wittenbach statt und wird nach den Vorgaben der Jagdprüfungsverordnung (sGS 853.15) durchgeführt. Damit Du daran teilnehmen kannst, musst Du das Kugel- und Schrotprogramm (2b) erfolgreich absolviert haben – die entsprechende Bestätigung ist im Jagdausbildungsheft, 2b. Es ist am Prüfungstag mitzubringen.
Wichtig: Der Zutritt zum Gelände ist frühestens 15 Minuten vor Deiner Antrittszeit erlaubt. Die Waffen müssen mit geöffnetem Verschluss in die Gewehrrechen gestellt werden. Erscheine in zweckmässiger Kleidung und mit der gleichen Ausrüstung wie im Schiesstraining – inklusive genügend Munition.
Das detaillierte Aufgebot mit Datum, Antrittszeit und weiteren Hinweisen erhältst Du rechtzeitig vor der Prüfung. Gäste sind nur auf Einladung der Jagdprüfungskommission oder des Amts für Natur, Jagd und Fischerei zugelassen. Die Rechnung zur Prüfung wird separat per Post verschickt.
Wenn du zur Prüfung erscheinst, gehen wir davon aus, dass du gesundheitlich in der Lage bist, die Prüfung zu absolvieren. Nachträgliche Entschuldigungsgründe können nicht akzeptiert werden.
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Zentrale Dienste
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
Davidstrasse 35
St. Gallen
