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Es ist der Regierung ein grosses Anliegen, attraktive Arbeitsplätze in der kantonalen Verwaltung anbieten und als moderner Arbeitgeber auftreten zu können. Um dies zu gewährleisten, werden regelmässig Personalbefragungen durchgeführt, deren Resultate in die Ziele der Personalpolitik einfliessen. So auch für die Periode 2020 bis 2024.

Schwerpunktziele – Agilitätsziele – Arbeitgeberattraktivität: diesen drei Kategorien lassen sich die zwölf personalpolitischen Ziele, welche die Regierung für den Zeitraum 2020 bis 2024 festgelegt hat, zuordnen.

Die drei Schwerpunktziele sind aus den unbefriedigenden Ergebnissen der Indikatorenmessung Ende 2019 abgeleitet. So wurde die für den Zeitraum 2017 bis 2019 angestrebte Erhöhung des Frauenanteils im Kader und der Stellen für Personen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen klar verfehlt, und auch das neue Lohnsystem erreichte nur durchschnittliche Zufriedenheitswerte.

Die vier Agilitätsziele sind darauf ausgerichtet, die Agilität der Verwaltung in verschiedener Hinsicht zu verbessern. Eine möglichst hohe Agilität ist unerlässlich, um den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Effektivität und Effizienz der Verwaltung auch unter beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen längerfristig gewährleisten zu können.

Fünf Ziele stellen die Verbesserung der Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber in den Mittelpunkt. Auf der einen Seite soll der Kanton gegen aussen als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden. Auf der andern Seite sollen ebenso Massnahmen ergriffen werden, die den Kanton auch für die Mitarbeitenden als attraktiven Arbeitgeber erscheinen lassen.

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