Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft ist zentrale Anlaufstelle für Medienschaffende, wenn Sie generelle Auskünfte oder Informationen zu laufenden Strafverfahren erhältlich machen wollen. Die Medienstelle untersteht dem Ersten Staatsanwalt.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Beatrice Giger
lic.iur.
Medienbeauftragte / Jugendanwältin
Leo-Philippe Menzel
MLaw
Medienbeauftragter / Jugendanwalt
Stefan Hess
lic.iur.
Stv. Medienbeauftragter / Staatsanwalt
Untersuchungsamt Altstätten
Luchsstrasse 11
9450 Altstätten
Geschäftsbericht der Staatsanwaltschaft 2022
Statistik Jugendstrafverfahren
Strafurteilsstatistik inkl. Strafrechtliche Landesverweisung (Bundesamt für Statistik)
Wieso erscheinen Strafbefehle in den Medien? Einsicht in Strafbefehle durch akkreditierte Medienschaffende
Um dem verfassungsmässigen Grundsatz der Justizöffentlichkeit nachzukommen, wird akkreditierten Journalistinnen und Journalisten von Montag bis Sonntag der Vorwoche Einsicht in die erlassenen aber noch nicht rechtskräftigen Strafbefehle gewährt. Dafür wird einerseits wöchentlich am Dienstag, um 11:00 Uhr, eine Liste mit den neuen Strafbefehlen (ohne Ordnungsbussen- und Jugendstrafverfahren) auf einer ShareFile-Plattform aufgeschaltet, für welche sich die akkreditierten Journalistinnen und Journalisten anmelden und die Liste alsdann selbständig abrufen können. Auf dieser Liste sind die beurteilten Delikte, das verfügende Untersuchungsamt, die ST-Nummer sowie das Entscheiddatum aufgeführt. Dagegen sind aus der Liste weder Namen noch Geburtsdaten der beschuldigten Personen ersichtlich. Auf Nachfrage werden den akkreditierten Journalistinnen und Journalisten einzelne Strafbefehle in nicht anonymisierter Form als verschlüsseltes PDF-Dokument per E-Mail zugestellt. Die Strafbefehle werden den Medienschaffenden auch auf den einzelnen Untersuchungsämtern (in Papierform) zur Einsicht aufgelegt. Die Medienschaffenden müssen für eine Einsichtnahme vorgängig einen Termin mit dem jeweiligen Sekretariat vereinbaren.
Anfragen an die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen unterstützt im Rahmen des Möglichen Forschungsvorhaben mit Bezug zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaft. Auf schriftliche Anfrage hin gibt die Staatsanwaltschaft Auskunft zu ihrer Tätigkeit, ihrer Organisation und zur Rechtsanwendung. Statistische Erhebungen und Auswertung von Strafakten sind dagegen aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen werden gemacht, wenn das für die wissenschaftliche Arbeit (z. B. Dissertation) gewählte Thema auch für die Staatsanwaltschaft Relevanz hat und die statistische Auswertung durch die Forschenden selbst bewerkstelligt wird. Wir empfehlen in diesen Fällen, die Staatsanwaltschaft frühzeitig zu kontaktieren. Aus Kapazitätsgründen wird jährlich lediglich eine begrenzte Anzahl von wissenschaftlichen Arbeiten, die im Minimum der Stufe einer Masterarbeit zu entsprechen hat, unterstützt.