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Nachdem der Jahresbericht das letzte Jahr das erste Mal veröffentlicht wurde, erscheint er dieses Jahr im neuen Format, nämlich digital. Im Vergleich zu den Geschäftsberichten aus den Vorjahren, die sich vor allem in Zahlen, Statistiken und Inspektionsergebnissen erschöpften, liefert der neue Geschäftsbericht ein Blick hinter die Kulissen der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Im Rahmen von Berichterstattungen, Rückblicken und Ausblicken soll die Arbeit der Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit nähergebracht werden.

Der Geschäftsbericht 2024 der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ist über folgenden Link erreichbar:

Der Geschäftsbericht 2023 der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ist über folgenden Link erreichbar:

Geschäftsbericht der Staatsanwaltschaft 2022

Medienstelle der Staatsanwaltschaft

Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft ist zentrale Anlaufstelle für Medienschaffende, wenn Sie generelle Auskünfte oder Informationen zu laufenden Strafverfahren erhältlich machen wollen. Die Medienstelle untersteht dem Ersten Staatsanwalt.

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Leo-Philippe Menzel

MLaw

Medienbeauftragter / Jugendanwalt

Jugendanwaltschaft

Weierstrasse 9
9500 Wil

Daniela Dobler

MLaw

Medienbeauftragte / Staatsanwältin

Untersuchungsamt Gossau

Sonnenstrasse 4a
9201 Gossau

Stefan Hess

lic.iur.

Stv. Medienbeauftragter / Staatsanwalt

Untersuchungsamt Altstätten

Bafflesstrasse 18
9450 Altstätten

Anfragen an die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen unterstützt im Rahmen des Möglichen Forschungsvorhaben mit Bezug zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaft. Auf schriftliche Anfrage hin gibt die Staatsanwaltschaft Auskunft zu ihrer Tätigkeit, ihrer Organisation und zur Rechtsanwendung. Statistische Erhebungen und Auswertung von Strafakten sind dagegen aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen werden gemacht, wenn das für die wissenschaftliche Arbeit (z. B. Dissertation) gewählte Thema auch für die Staatsanwaltschaft Relevanz hat und die statistische Auswertung durch die Forschenden selbst bewerkstelligt wird. Wir empfehlen in diesen Fällen, die Staatsanwaltschaft frühzeitig zu kontaktieren. Aus Kapazitätsgründen wird jährlich lediglich eine begrenzte Anzahl von wissenschaftlichen Arbeiten, die im Minimum der Stufe einer Masterarbeit zu entsprechen hat, unterstützt.

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