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Hier finden sie den Zugang zum Livestream der Session und können alle Beschlüsse des Kantonsrates im Liveticker nachlesen.

Alle Beschlüsse der Frühjahrssession 2026 im Liveticker

Der Kantonsrat tagt im Kantonsratssaal. Sämtliche Beschlüsse finden Sie hier laufend ergänzt:

Beschlüsse vom Mittwoch, 4. März 2026

  • Der Kantonsratspräsident beendet die Frühjahrssession.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über den Bau des Stützbauwerks Valurrank der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz (36.25.01 neues Fenster). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Es geht um die Sanierung und Linienkorrektur der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz beim Abschnitt Valurrank, wo alte Stützbauwerke ersetzt und die Strasse den heutigen Anforderungen angepasst werden sollen.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz (22.25.13 neues Fenster). Es geht um die Anpassung der Übergangsbestimmungen für Sondernutzungspläne im Planungs- und Baugesetz, um einen Planungsstillstand in Gemeinden ohne angepasste Ortsplanung zu verhindern, die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Frist zur Anpassung der Rahmennutzungsplanung zu verlängern.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den XIV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.25.08 neues Fenster). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Referendum. Es geht um die Anpassung der gesetzlichen Grundlage für mehr Mittel für die Prämienverbilligung aufgrund neuem Bundesrecht.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den VII. Nachtrag zum Gerichtsgesetz (Wohnsitzpflicht) (22.25.07 neues Fenster). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Referendum. Es geht um die Ausweitung der Wohnsitzpflicht von hauptamtlichen Richterinnen und Richter. Neu soll sich ihr Wohnsitz nicht mehr auf den Gerichtskreis beschränken, sondern auf den Kanton ausgeweitet werden. Die Wohnsitzpflicht für nebenamtliche Richterinnen und Richter bleibt auf den Gerichtskreis beschränkt.
  • Der Kantonsrat erledigt drei für dringlich erklärte Interpellationen:
    • Auswirkungen der Revision der Steuer für Personenwagen und Motorräder (51.26.14 neues Fenster); 
    • Systemwechsel bei den Strassenverkehrsabgaben – wo bleibt die Kosten- und Ertragsneutralität? (51.26.03 neues Fenster); 
    • Systemwechsel bei Fahrzeugbesteuerung: Ertragsneutralität oder verdeckte Steuererhöhung? (51.26.02 neues Fenster). 

  • Der Kantonsrat erledigt vier Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes:
    • Aktuelle hohe Gefängnisbelegung und Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit (51.25.118 neues Fenster);
    • Mehrfachausschaffungen verhindern: Kosten senken, Sicherheit erhöhen (51.25.82 neues Fenster);
    • Wo steht der Kanton in der Umsetzung der nationalen ABC-Strategie im Bereich der biologischen Bedrohungen und Gefahren? (51.25.76 neues Fenster);
    • Kampf gegen häusliche Gewalt: Schöpft der Kanton die Potenziale der elektronischen Überwachung aus? (51.25.69 neues Fenster).

  • Der Kantonsrat erledigt zwei Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Volkswirtschaftsdepartementes:
  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Kürzung der Sozialhilfe bei Langzeitbezug» (42.25.20 neues Fenster) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsratspräsident eröffnet den dritten Sessionstag.

Beschlüsse vom Dienstag, 3. März 2026

  • Der Kantonsratspräsident beendet den zweiten Sessionstag. Der Sessionsmittwoch beginnt um 08:30 Uhr.
  • Der Kantonsrat heisst die Motion «Lotteriefonds: Förderung von Sport, Bildung, Innovation, Soziales und Kultur im Gleichschritt» (42.25.19 neues Fenster) mit geändertem Wortlaut gut. Er folgt damit einem Antrag, der die bisherigen Förderbereiche des Lotteriefonds mindestens auf dem bisherigen Durchschnittsniveau sichern will, einen festen Anteil von 30 Prozent für den Sport vorsieht sowie zusätzliche Mittel für strategische Entwicklungsprojekte und eine Reserve einsetzen möchte.
  • Der Kantonsrat heisst die Motion «Open Source Software – St.Galler Nachvollzug des Art. 9 EMB» (42.25.18 neues Fenster) gut. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt.
  • Der Kantonsrat erledigt 6 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bau- und Umweltdepartementes:
  • Der Kantonsrat erledigt 2 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bildungsdepartementes:
    • Islamischer Religionsunterricht an Schulen im Kanton St.Gallen (51.25.81 neues Fenster);
    • Vorwärts-Strategie: Welche Schritte und Anpassungen wären für einen urteilskonformen Weiterbetrieb des Kathi Wil nötig? (51.25.41 neues Fenster).

  • Der Kantonsrat erledigt 1 Interpellation aus dem Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern:
  • Erste Lesung des III. Nachtrags zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung) (22.25.06 neues Fenster). Es geht um eine Finanzierungslösung für die behinderungsbedingten Mehrkosten bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der vorsieht, dass der Kanton alleine für die Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrkosten aufkommt, die bei der Betreuung von Kindern mit einer Behinderung in familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten entstehen. Die Regierung hatte die Anträge der vorberatenden Kommission bestritten und Festhalten am Entwurf beantragt, der eine Beteiligung auch der politischen Gemeinden vorsah.
    • Ein Antrag auf Nichteintreten wurde abgelehnt.

  • Erste Lesung des II. Nachtrags zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsrechte) (22.25.05 neues Fenster). Es geht um die Umsetzung der UN-Behindertenrechskonvention in der Rechtsordnung des Kantons St.Gallen, indem durch konkrete Anpassungen in verschiedenen Erlassen die Rechte von Menschen mit Behinderung geziel gestärkt werden.
    • Der Entwurf sieht im Mittelschulgesetz spezifische Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vor. Ein Antrag, diese Bestimmung zu streichen, wurde abgelehnt.
    • Die vorberatende Kommission beantragt, im Planungs- und Baugesetz keine Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen vorzusehen. Ein Antrag, am Entwurf der Regierung festzuhalten, wurde abgelehnt.
    • Nach geltendem Recht beteiligen sich die Leistungsnutzenden und die Einrichtung an den Kosten für die Tätigkeit der Ombudsstelle IFEG im Einzelfall. Der Entwurf sieht die Streichung dieser Bestimmung vor. Ein Antrag, der forderte, am geltenden Recht festzuhalten, wurde abgelehnt.
    • Ein Antrag, der den barrierefreien Zugang zu den Leistungen der Ombudsstelle IFEG sicherstellen wollte, wurde abgelehnt.
    • Ein Antrag, der Verzicht auf die Verpflichtung des Kantons und der politischen Gemeinden forderte, Informationen für Menschen mit Behinderung in verständlicher Art und Weise darzulegen, wurde abgelehnt.
    • Der Entwurf sieht vor, dass das zuständige Departement der Regierung periodisch Bericht über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Kanton erstattet und Ziele und Massnahmen für die folgende Berichtsperiode festlegt. Ein Antrag, am geltenden Recht festzuhalten, wurde abgelehnt.
    • Einem Antrag, der die Koordination der Behindertenrechtskonvention durch das zuständige Departement vorsieht, wurde zugestimmt. Ein Antrag, stattdessen am geltenden Recht festzuhalten, wurde abgelehnt.
    • Ein Antrag auf Nichteintreten wurde abgelehnt.

  • Erste Lesung des Nachtrags zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen) (22.25.04 neues Fenster). Es geht um die Einführung eines neuen subjektorientierten Finanzierungssystems für ambulante Leistungen im Bereich Wohnen, bei dem diese künftig auf Grundlage einer individuellen Bedarfserfassung finanziert werden, um der zunehmenden Individualisierungstendenz auch bei Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen und ihre Wahlfreiheit zu stärken.
    • Der Kantonsrat folgt den Anträgen der vorberatenden Kommission zu Aufträgen. Die Regierung wird insbesondere beauftragt, die Organisationen im Bereich des stationären Wohnens bei der Transformation zur Ambulantisierung zu beraten und zu unterstützen und dem Kantonsrat über Massnahmen zur erfolgreichen Transformation Bericht zu erstatten.
    • Die Regierung hatte die Anträge der vorberatenden Kommission nicht bestritten.
    • Ein Antrag, der Festhalten am Entwurf der Regierung und damit eine einzige zentrale Einschätzungsstelle forderte, wurde abgelehnt.
    • Ein Antrag, der Personen, die nach Art. 9 ATSG als hilflos gelten, als Leistungsnutzende berechtigen wollte, wurde abgelehnt.
    • Ein Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, dem Kantonsrat zusammen mit der überarbeiteten Vorlage einen konkreten Entwurf der Verordnung vorzulegen, wurde abgelehnt.

  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «OECD-Steuereinnahmen für die MINT-Förderung» (42.25.21 neues Fenster) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat heisst das Standesbegehren «Keine steuerliche Benachteiligung für Schweizer Grenzgänger in der beruflichen Vorsorge» (41.25.03 neues Fenster) gut. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2027–2029 (33.26.04 neues Fenster).
  • Die zweite Lesung des IV. Nachtrags zum Planungs- und Baugesetz (22.25.13 neues Fenster) verläuft diskussionslos. Es geht um die Anpassung und Ergänzung der Übergangsbestimmungen zwischen dem alten Baugesetz von 1972 und dem neuen Planungs- und Baugesetz.
  • Der Kantonsrat erklärt folgende Interpellationen für dringlich. Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht:
    • Systemwechsel bei Fahrzeugbesteuerung: Ertragsneutralität oder verdeckte Steuererhöhung? (51.26.02 neues Fenster);
    • Systemwechsel bei den Strassenverkehrsabgaben – wo bleibt die Kosten- und Ertragsneutralität? (51.26.03 neues Fenster);
    • Auswirkungen der Revision der Steuer für Personenwagen und Motorräder (51.26.14 neues Fenster). 

  • Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
    •  Berichterstattung zum Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt (40.25.05 neues Fenster) / XIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Massnahmenpaket erste Lebensjahre) (22.25.14 neues Fenster) / XIV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter) (22.25.15 neues Fenster); Kommissionspräsident Markus Wüest-Oberriet (SVP-Fraktion);
    • Gesetz über das Militärwesen und die Bewilligungspflicht von Sportschiessanlagen (22.26.01 neues Fenster); Kommissionspräsident Rolf Huber-Oberriet (FDP-Fraktion);
    • Nachtrag zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (Digitales Meldewesen sowie Abschaffung des Heimatscheins und des Heimatausweises (22.26.02 neues Fenster); Kommissionspräsident Andreas Bisig-Rapperswil-Jona (SP-GRÜNE-GLP-Fraktion);
    • X. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (22.26.03 neues Fenster) / V. Nachtrag zum Planungs -und Baugesetz (22.26.04 neues Fenster); Kommissionspräsident Mathias Müller-Lichtensteig (Die Mitte-EVP-Fraktion);
    • Der Kanton St.Gallen als starkes Nachhaltigkeitsvorbild (40.26.01 neues Fenster); Kommissionspräsidentin Margot Benz-St.Gallen (SP-GRÜNE-GLP-Fraktion);
    • Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Wahlen und Abstimmungen im digitalen Umfeld (40.26.02 neues Fenster); Kommissionspräsident Philipp Egger-Jonschwil (Die Mitte-EVP-Fraktion);
    • Das Entlastungspaket 2026: Sammelvorlage II (22.26.●●) wird der Finanzkommission zugewiesen. 

  • Der Kantonsratspräsident eröffnet den zweiten Sessionstag.

Beschlüsse vom Montag, 2. März 2026

  • Der Kantonsratspräsident beendet den ersten Sessionstag. Der Sessionsdienstag beginnt um 08:30 Uhr.
  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Mehr Schutz vor potenziell gefährlichen Hunden» (42.25.12 neues Fenster) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat erledigt 4 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei:
    • Digitalisierung als strategischer Hebel für Effizienz, Transparenz und Sparziele (51.25.63 neues Fenster);
    • Einführung einer allgemeinen Stimmpflicht bei Abstimmungen und Wahlen im Kanton St.Gallen? (51.25.74 neues Fenster);
    • Auswirkungen des geplanten EU-Vertragspakets auf die Anerkennung beruflicher Qualifikationen (51.25.78 neues Fenster);
    • Auswirkungen des geplanten EU-Vertragspakets auf Universitäten und Hochschulen (51.25.79 neues Fenster).

  • Der Kantonsrat erledigt 3 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes:
    • Immer mehr St.Galler Vereine müssen Steuererklärungen ausfüllen – ist dies für die Freiwilligenarbeit förderlich? (51.25.58 neues Fenster);
    • Schwache Steuerkraft-Entwicklung: Sind wir für wertschöpfungs- und forschungsintensive Unternehmen steuerlich attraktiv? (51.25.106 neues Fenster);
    • Die Schweiz sagt JA zu kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften – was macht der Kanton St.Gallen? (51.25.108 neues Fenster).

  • Der Kantonsrat erledigt eine Interpellation aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes:
    • Der Amtsärztliche Dienst braucht Unterstützung! Können die amtsärztlichen Aufgaben auch in Zukunft noch erfüllt werden? (51.25.40 neues Fenster). 

  • Erste Lesung des IX. Nachtrags zum Strassengesetz (22.25.09 neues Fenster). Es geht um die Umsetzung der Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» wonach Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse als verkehrsorientierte Strassen definiert werden und dort grundsätzlich die bundesrechtliche Höchstgeschwindigkeit gilt, wobei Tempoabweichungen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sind. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.  Er folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der festlegt, dass auf verkehrsorientierten Strassen die vom Bund festgelegte Höchstgeschwindigkeit gilt und Abweichungen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sind, wenn ein unabhängiges Gutachten bestätigt, dass die Strassenfunktion und das Verkehrsnetz nicht beeinträchtigt werden und das Ziel nicht mit anderen baulichen Massnahmen erreicht werden kann. Die Regierung hatte den Antrag nicht bestritten.
    • Ein Antrag, der den Wortlaut ergänzt, dass Kantonsstrassen lediglich in der Regel als verkehrsorientierte Strassen gelten, wurde abgelehnt.
    • Ein Antrag, der die örtliche Funktion und nicht die Klassierung als massgebend zur Definition von verkehrsorientierten Strassen vorsieht, wurde abgelehnt.
    • Ein Antrag, der auf eine Regelung verzichten möchte, dass auf verkehrsorientierte Strassen die bundesrechtlich festgesetzte Höchstgeschwindigkeit gelten soll, wurde abgelehnt.

  • Erste Lesung des IV. Nachtrags zum Planungs- und Baugesetz (22.25.13 neues Fenster). Es geht um die Anpassung und Ergänzung der Übergangsbestimmungen zwischen dem alten Baugesetz von 1972 und dem neuen Planungs- und Baugesetz. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Er folgt den Anträgen der vorberatenden Kommission, u.a. einem Antrag der vorberatenden Kommission, der verlangt, dass die politischen Gemeinden ihre Rahmennutzungspläne innerhalb von zwölf Jahren an das neue Recht anpassen und öffentlich auflegen müssen, eine Fristverlängerung nur einmalig und höchstens um ein Jahr auf begründetes Gesuch hin möglich ist und die Regierung nach Ablauf der Frist die nötigen Anpassungen auf Kosten der Gemeinde selbst vornehmen kann. Die Regierung hatte die Anträge nicht bestritten. Die zweite Lesung findet morgen Dienstag statt.
  • Einzige Lesung der Berichterstattung über den Erfolg des St.Galler Energiekonzepts 2021–2030 (40.25.04 neues Fenster). Es geht um die Berichterstattung zu den Zwischenziele vom Energiekonzept 2021–2030. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.
    • Er heisst einen Auftrag der vorberatenden Kommission gut, der die Regierung einlädt, dem Kantonsrat im Jahr 2029 über den Erfolg des Energiekonzepts 2021–2030 Bericht zu erstatten und bei Bedarf ausgewählte Schwerpunkte extern überprüfen zu lassen.
    • Er heisst einen Auftrag der vorberatenden Kommission gut, der die Regierung einlädt, zu prüfen und darzulegen, ob die angepassten Massnahmen in den vier Zielbereichen ohne zusätzliche Stellenprozente im Bau- und Umweltdepartement und ohne zusätzliche staatliche Beihilfen umgesetzt werden können.
    • Er lehnt einen Auftrag der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ab, der die Regierung einlädt, zusätzliche Massnahmen zu erarbeiten, um die im St.Galler Energiekonzept 2021–2030 verankerten Ziele zur Verminderung des CO2-Ausstosses zu erreichen und darüber Bericht zu erstatten.

  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über den Bau des Stützbauwerks Valurrank der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz (36.25.01 neues Fenster). Es geht um die Sanierung und Linienkorrektur der Kantonsstrasse Nr. 76 in Bad Ragaz beim Abschnitt Valurrank, wo alte Stützbauwerke ersetzt und die Strasse den heutigen Anforderungen angepasst werden sollen.
  • Die zweite Lesung des XIV. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.25.08 neues Fenster) verläuft diskussionslos. Es geht um die Anpassung der gesetzlichen Grundlage für mehr Mittel für die Prämienverbilligung aufgrund neuem Bundesrecht. 
  • Die zweite Lesung des VII. Nachtrags zum Gerichtsgesetz (Wohnsitzpflicht) (22.25.07 neues Fenster) verläuft diskussionslos. Es geht um die Ausweitung der Wohnsitzpflicht von hauptamtlichen Richterinnen und Richter. Neu soll sich ihr Wohnsitz nicht mehr auf den Gerichtskreis beschränken, sondern auf den Kanton ausgeweitet werden. Die Wohnsitzpflicht für nebenamtliche Richterinnen und Richter bleibt auf den Gerichtskreis beschränkt.
  • Der Kantonsrat wählt Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin des Departementes des Innern, zur Regierungspräsidentin der Amtsdauer 2026/2027 (13.26.01 neues Fenster).
  • Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
    • Berichterstattung zum Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt (40.25.05 neues Fenster);
    • XIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Massnahmenpaket erste Lebensjahre) (22.25.14 neues Fenster);
    • XIV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter) (22.25.15 neues Fenster);
    • Gesetz über das Militärwesen und die Bewilligungspflicht von Sportschiessanlagen (22.26.01 neues Fenster);
    • Nachtrag zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (Digitales Meldewesen sowie Abschaffung des Heimatscheins und des Heimatausweises (22.26.02 neues Fenster);
    • X. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (22.26.03 neues Fenster);
    • V. Nachtrag zum Planungs -und Baugesetz (22.26.04 neues Fenster);
    • Der Kanton St.Gallen als starkes Nachhaltigkeitsvorbild (40.26.01 neues Fenster);
    • Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Wahlen und Abstimmungen im digitalen Umfeld (40.26.02 neues Fenster);
    • Entlastungspaket 2026: Sammelvorlage II (22.26.●●).

  • Der Kantonsrat stellt die Gültigkeit der Wahl von drei Ersatzmitgliedern in den Kantonsrat (01.26.03 neues Fenster) fest:
    • Brigitte Borghi (SVP, Flums) für Kantonsrat Christoph Gull, Flums. Sie leistet den Pflichteid;
    • Renaldo Vanzo (Die Mitte, Degersheim) für Kantonsrätin Monika Scherrer, Degersheim. Er leistet den Pflichteid;
    • Nicole Hayoz (EVP, St.Gallen) für Kantonsrat Jascha Müller, St.Gallen. Sie leistet den Pflichteid. 


Der Kantonsratspräsident Walter Freund-Eichberg eröffnet die Frühjahrssession 2026.

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