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Publiziert am 20.01.2023 09:30 im Bereich Allgemein
Andy Storchenegger

Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen vergibt Werkbeiträge sowie Aufenthalte in Rom und Berlin an Kulturschaffende. Für die Förderung in sechs Sparten sowie die Auslandaufenthalte stehen 378'000 Franken zur Verfügung. Die Frist für die Online-Bewerbungen läuft bis zum 20. Februar 2023.

Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen vergibt jährlich Werkbeiträge in den Sparten angewandte Kunst und Design, bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik, Theater und Tanz. Dieses Geld kommt direkt den Kulturschaffenden zur Entwicklung ihrer künstlerischen Vorhaben zugute. Die Werkbeiträge sind ein wichtiges Instrument, um die Innovation innerhalb der Kultur zu fördern. Gleichzeitig fördert sie auch die Eigenverantwortung und Selbstwahrnehmung der Kulturschaffenden. Die Unterstützung gibt den Begünstigten die nötige Zeit, um ihre Ideen auszuarbeiten. Insgesamt können 18 Werkbeiträge à 20'000 Franken vergeben werden.

Ein weiteres Förderinstrument sind Aufenthalte ausserhalb der gewohnten Umgebung, in den Atelierwohnungen in Rom oder Berlin. Die beiden Städte sind Ausgangspunkt und Inspirationsquelle für weitere künstlerische Vorhaben. Die Bewerbungen betreffen einen geplanten Aufenthalt von Dezember 2023 bis November 2024.

Zudem entrichtet der Kanton weiterhin Vorsorgebeiträge, sofern die Begünstigten ebenfalls einen Beitrag auf ihr Vorsorgekonto leisten. Der kantonale Beitrag beträgt maximal 6 Prozent des Werkbeitrags.

Online-Bewerbungen

Bewerbungen können über die Webseite des Amtes für Kultur eingereicht werden.
Die Eingabefrist läuft bis am 20. Februar 2023.

Über die Vergabe der Werkbeiträge und Aufenthalte entscheidet das Amt für Kultur bis spätestens Ende Mai 2023.

Das Anmeldeformular für die Werkbeiträge gibt es hier.
Informationen zu den Atelierwohnungen in Rom und Berlin finden Sie hier