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Immaterielles Kulturerbe – Ausschreibung für Beiträge des Bundesamtes für Kultur

Das Herstellen von Büchern hat in St.Gallen eine grosse Tradition. Die «St.Galler Buchkultur» ist auf der «Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz» eingetragen.

Das Bundesamt für Kultur (BAK) fördert Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Dies mit dem Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen, sprich Organisationen, Gruppen oder Individuen, welche durch ihr Engagement die Traditionen lebendig halten, bei der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen.

Die Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes leisten einen Beitrag zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe der Schweiz.

Eingabefrist beim BAK ist der 30. Mai 2025
Bis 30. Mai 2025 können Gesuche für Förderbeiträge beim BAK eingereicht werden. In der aktuellen Ausschreibung werden Projekte prioritär gefördert, die sich auf das traditionelle Handwerk beziehen. Dazu zählen im Kanton St.Gallen unter anderem die St.Galler Buchkultur, Senntumsschnitzerei oder das Maskenschnitzen. Das BAK spricht Beiträge nur für Projekte, die sich auf eine oder mehrere Traditionen beziehen, welche in der «Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz» eingetragen sind. 

Die Gesuche können nur über die Förderplattform des BAK eingereicht werden. Beachten Sie vor dem Einreichen eines Gesuchs die Wegleitung und die Verordnung des EDI. Weitere Informationen sind auf der Website des BAK unter Förderung des Immateriellen Kulturerbes (admin.ch) ersichtlich.  

Informationen zu Beiträgen des Kantons St.Gallen an Massnahmen, die das immaterielle Kulturerbe des Kantons betreffen, sind hier abrufbar.

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Manuela Reissmann

Fachverantwortliche Kulturerbe

Fachstelle Kulturerbe

St. Leonhardstrasse 40
9001 St. Gallen