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Publiziert am 15.02.2024 06:00 im Bereich Bildungsdepartement

Die Totalrevision des Volksschulgesetzes befindet sich derzeit noch in den Anfängen, aber dennoch schon in einer spannenden Phase. Zwischen August und Dezember 2023 haben die beiden Teilprojekte «Strukturen» und «Pädagogik», bei welchen die wichtigsten Stakeholder eingebunden sind, Schlüsselfragen, dazugehörige Antwortvorschläge und im Projekt mehrheitsfähige Aussagen erarbeitet. Diese münden im kommenden Frühling in einen Zwischenbericht an die Regierung und dienen als Basis für die weiteren Schritte in diesem wegweisenden Vorhaben ab Beginn der kommenden Amtsdauer 2024/2028.

Die Projektbeteiligten haben bisher die Herausforderungen in den Bereichen Strukturen und Pädagogik herausgearbeitet und sichtbar gemacht. Themen waren namentlich die Regulierungsintensität, die Sonderpädagogik, die Schullaufbahn und die Beurteilungsformen. Dabei wurde auch auf die Impulse des Kantonsrats bei dessen Auftragserteilung fokussiert, insbesondere die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden – der Kantonsrat verlangt von der Regierung ein einfaches, auf Autonomie und Flexibilität an der Basis zugeschnittenes Volksschulgesetz. Vertretungen der wichtigsten Stakeholder und Mitglieder des Bildungsrates arbeiten in den Teilprojekten aktiv mit, was eine breite Perspektive und vielfältige Inputs gewährleistet. Der Projektausschuss hat sich vor Weihnachten mit den Ergebnissen der bisherigen Projektarbeit auseinandergesetzt und erste Einschätzungen dazu abgegeben sowie Grundhaltungen formuliert. Sein Feedback wird in die weitere Bearbeitung integriert.

Parallel zur Arbeit in den beiden Teilprojekten hat sich die Regierung anlässlich eines Workshops mit den sogenannten Meta-Themen des Volksschulgesetzes auseinandergesetzt. Damit sind Themen gemeint, die über die Aspekte von Schulstrukturen und Pädagogik hinausgehen. Es geht dabei namentlich um verfassungsrechtliche Vorgaben, um die Trägerschaft und Finanzierung der Volksschule, um das Verhältnis von Staat und Kirche in der Schule und um das Privatschulwesen. Diese Meta-Themen haben politische, gesellschaftliche oder finanzielle Implikationen jenseits der Schulwelt und erfordern eine ganzheitliche Betrachtung. Die direkte Einbindung der Regierung stellt die Gesamtsicht auf der Ebene der Strategieentwicklung für den ganzen Kanton sicher.

Im nächsten Schritt werden nun die Zwischenergebnisse aus den Teilprojekten konsolidiert, mit denjenigen zu den Meta-Themen zusammengeführt und in einem weiteren Workshop der Regierung ganzheitlich diskutiert, um die verschiedenen Facetten des Rohmaterials für die künftige Gesetzesvorlage zu harmonisieren. Im Anschluss an die Diskussion in der Regierung sind Hearings geplant, bei denen die politischen Parteien und die erweiterten Stakeholder der Schulwelt die Möglichkeit haben, ihre Ansichten und Anliegen zu äussern. Diese Hearings sind – neben dem Einsitz der wichtigsten Stakeholder in der Projektorganisation – Ausdruck der partizipativen Herangehensweise und sollen zu einer möglichst breiten Akzeptanz des künftigen Regelwerks beitragen.

Als Hauptergebnis der aktuellen Projektarbeit resultiert im Frühling 2024 ein Zwischenbericht der Regierung. Dieser Bericht wird transparent kommuniziert. Er dokumentiert die Projektarbeit und deren Ergebnisse im Sinn von Haltungen und Eckwerten für die konkrete Normierung der Volksschule auf Gesetzesstufe. Er schliesst die initiale Projektarbeit ab und dient als Grundlage für die weitere, konkretere Projektarbeit, das heisst er ebnet den Weg für die Formulierung des neuen Volksschulgesetzes in der Amtsdauer 2024/2028.

Der Projektauftrag der Regierung wurde vorerst auf Aktivitäten in der zu Ende gehenden Amtsdauer 2020/2024 ausgerichtet. Mit deren Ablauf und der Ablieferung des erwähnten Zwischenberichts tritt das Projekt in eine neue Phase, für die auch der Projektauftrag und insbesondere die Projektorganisation zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen sind. Dies erfolgt in der Verantwortung der neu gewählten Regierung. Der integrative Ansatz, der eine breite Beteiligung und Abstimmung sicherstellt, verspricht auch für jene Phase eine zielführende und nachhaltige Bearbeitung des politischen Auftrags. Trotzdem ist noch ein weiter Weg zu gehen. Wesentlicher Schritt auf diesem Weg wird eine breite Vernehmlassung zu einem konkreten Gesetzesentwurf voraussichtlich in der Zeit von Frühling bis Herbst 2025 sein. Botschaft und Entwurf für das neue Volksschul-gesetz werden dann anfangs 2026 dem Kantonsrat zugeleitet. Die frühestmögliche Anwendung des neuen Volksschulgesetzes ist der August 2027.

Aus diesen Schilderungen wird deutlich, wie sehr das Projekt auf fortlaufende und intensive Einbindung aller relevanten Interessengruppen ausgerichtet ist. Diese Ausrichtung steht in der bewährten Tradition für wichtige Vorhaben der Bildungsentwicklung im Kanton St.Gallen. Sie ist aber aufgrund der grossen Tragweite des Volksschulgesetzes auch unumgänglich, denn nur so wird das überarbeitete Gesetz den Anforderungen einer sich stetig wandelnden Gesellschaft gerecht werden und eine solide Grundlage für die Zukunft der Volksschulbildung schaffen.

Roger Trösch
Generalsekretär-Stv.
Projektleiter Totalrevision Volksschulgesetz