Grundsätzliches
- Sämtliche Hochschulen haben auf das Bolognasystem umgestellt (Bachelor, Master, Kreditpunktesystem ECTS). Infos unter www.swissuniversities.ch und www.berufsberatung.ch
- Teilzeitstudien sind teilweise möglich, dadurch verlängert sich die Dauer des Studiums.
- Die Zulassungsbedingungen zu einem Studiengang sind unterschiedlich, abhängig von Vorbildung und Berufserfahrung, es braucht eine individuelle Abklärung.
- Semestergebühren: ca. Fr. 500.- bis 2000.-.
- Für die meisten universitären Studiengänge müssen Sie sich bis zum 30. April voranmelden, Fachhochschulen haben teilweise andere Anmeldetermine und Zulassungsbedingungen.
- Die Lehrveranstaltungen des Herbstsemesters dauern von Mitte September bis Ende Dezember, diejenigen des Frühlingssemesters von Mitte Februar bis Juni.
- Über ein Fernstudium informieren Sie sich auf www.fernuni.ch oder www.fernfachhochschule.ch.
- Abhängig von Vorbildung, Berufserfahrung und individuellen Ressourcen können Sie im Weiterbildungsbereich Master, MAS, DAS und CAS der Hochschulen absolvieren. www.swissuni.ch
- Heftreihe Perspektiven: Studienrichtungen und Tätigkeitsfelder sowie Studienführer und Vorlesungsverzeichnisse finden Sie im BIZ St.Gallen. Katalog
- Informationsveranstaltungen, Informationstage der Hochschulen, etc. siehe auch: www.studienberatung.sg.ch
- 6 Semester bis zum Bachelor-Abschluss (180 ECTS) und weitere 3-4 Semester bis zum Master-Abschluss (90-120 ECTS).
- Zulassung: Jede Hochschule kann selbst bestimmen, in welches Semester Sie mit Ihrer Vorbildung zugelassen werden. Ohne Matura besteht an den Universitäten Bern und Freiburg die Zulassungsmöglichkeit „30+“. An der Universität Zürich bestehen mit einem BA-Diplom im pädagogischen Bereich Einstiegsmöglichkeiten in den MA Erziehungswissenschaften (mit Auflagen).
- Latein: Teilweise erforderlich für geschichtliche, theologische und manche sprachliche Haupt- und Nebenfächer (abklären). Latein kann in einem Intensivkurs oder während 2-3 Semestern an der Uni nachgeholt werden.
SDBB Kurzinfoblatt "Lateinobligatorium an schweizer Universitäten" - Es besteht die Möglichkeit, sich an der Uni als Hörer/in weiterzubilden, einzelne Vorlesungen zu besuchen (ohne Abschluss).
Vier Möglichkeiten, ein eidg. Fähigkeitszeugnis zu erhalten:
- Validierungsverfahren Art. 31: beruhend auf 5 Jahren Berufserfahrung im entsprechenden Bereich. Sie erstellen eine Dokumentation Ihres Wissens und Könnens, die anschliessend von Experten/Expertinnen beurteilt wird.
- Qualifikationsverfahren Art. 32: Sie bereiten sich nach 5 Jahren Praxis selbständig oder über spezielle Klassen für Erwachsene an Berufsschulen auf das Qualifikationsverfahren zum eidg. Fähigkeitszeugnis vor.
- Sie absolvieren eine verkürzte Lehre
- Sie absolvieren eine reguläre Lehre.
Weitere Informationen: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons St.Gallen www.bae.sg.ch
Noch offene Fragen?
Bitte kontaktieren Sie den Standort in Ihrer Nähe. Die Studien- und Laufbahnberatung in St.Gallen ist für den ganzen Kanton zuständig.