Liebe Kundinnen und Kunden unseres Pferdehofes
An dieser Stelle möchten wir Sie auf unsere spezielle Situation beim Besuch Ihres Fohlens oder Pferdes aufmerksam machen. Wir erleben immer wieder, dass sich Personen auf unserem Areal aufhalten und angeblich das Pferd besuchen wollen, obwohl diese Personen kein Pferd oder Fohlen in der Pension haben.
Besuchsausweis und Besuchszeiten
Der ausgehändigte Besuchsausweis ist im Auto gut sichtbar aufzulegen. Damit ist für unser Sicherheitspersonal sofort erkennbar, dass Sie zum Besuch berechtigt sind. Sie erhalten von uns in der Regel zwei Besuchsausweise. Falls notwendig, können noch weitere Ausweise bezogen werden. Genauere Informationen bezüglich der Verhaltensregeln auf dem Pferdehof und den offiziellen Besuchzeiten finden sie in der nachfolgenden Stallordnung.
Besuchszeiten
Melden Sie sich bei Ankunft telefonisch bei der Zentrale, 058 228 29 00, an. Melden Sie auch Drittpersonen, welche Sie auf das Areal mitbringen.
Fohlenbesitzer / Interessenten Fohlenweide:
Montag – Freitag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Samstag und Sonntag: 08:00 – 10:00 Uhr
Pensionäre: täglich 07:30 – 21:30 Uhr
Ab 20:00 Uhr darf sich aus Sicherheitsgründen niemand mehr alleine auf dem Areal aufhalten. Ausnahmen müssen bei der Zentrale, 058 228 29 00, angemeldet werden. Ohne schriftliche Bewilligung des Leiters Betriebe ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume sowie der Koppeln, Wiesen und Paddocks verboten.
Stallordnung
Noch offene Fragen?
Barbara Looser
lic.iur. RAin
Direktorin
Amt für Justizvollzug
Strafanstalt Saxerriet
Saxerrietstrasse 1
9465 Salez