Die Unterbringung im offenen Vollzug ist eines der Mittel des Strafvollzugs, mit dem der Gesetzgeber die Erreichung des Vollzugsziels anstrebt.
Unter offenem Vollzug versteht man die Verbüssung einer Freiheitsstrafe in einer offen geführten Vollzugsinstitution, welche über vergleichsweise geringere Sicherheitsvorkehren organisatorischer und technischer Art verfügt als geschlossene Systeme. Einer Entweichung wird jedoch mit fluchthindernden und fluchthemmenden Massnahmen soweit als möglich begegnet.
Die Zielsetzung des offenen Vollzugs ist unmittelbar aus dem Förderungsgrundsatz abzuleiten, nicht aber ohne Risiken und Ressourcen zu benennen, zu überprüfen und mit verschiedensten Behandlungsmethoden auf die Rückfallverminderung abzuzielen.
Der offene Vollzug ist in der Konzeption ein Perspektivenvollzug.
Es muss mehr und mehr gelingen, Insassen in zukunftsorientierte Arbeits- und Ausbildungsprozesse zu integrieren. Das heisst: Berufseinstieg statt "kriminelle Karriere".
Informationen für die Eingewiesene Person
Wir fördern den Willen zu legalem Verhalten. Mit der inneren Differenzierung der Anstalt berücksichtigen wir die individuelle Persönlichkeit und verhelfen zu Perspektiven.
Mit vielseitigen Arbeitsplätzen, mit möglichst hohen Leistungsanforderungen und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Arbeitsbereich, bieten wir ein Training an, das den Wiedereinstieg in die freie Arbeitswelt erleichtern soll.
Informieren Sie sich auf den Folgeseiten ausführlich über die Alltagsfragen und Möglichkeiten in der Strafanstalt Saxerriet.
Aktivitäten und Freizeit
Das Sportangebot ist von den Jahreszeiten abhängig. Die Aussenanlage besteht aus einem Hartplatz und einem Fussballfeld. In der Mehrzweckhalle stehen eine Sporthalle und ein Fitnessraum zur Verfügung.
Sportliche Angebotsvielfalt: Fitnesstraining, Fussball, Badminton, Tischtennis, Billard, Basketball, Boccia, Tischfussball, Jogging und Schach.
Wir bieten verschiedene Kurse an. Davon einige Beispiele: EDV Weiterbildungen / Sprachkurse in Deutsch - Englisch / Kreative Kurse / Gesundheitsförderung / Prävention, Musikprojekte usw.
Alltag
Über die Eintrittssituation und wie sich der Alltag in der Strafanstalt Saxerriet gestaltet finden Sie in den PDF - Dokumenten unter Downloads.
Beschäftigungen
Die Strafanstalt Saxerriet verfügt über vielfältige Produktions- und Dienstleistungsbetriebe in den unterschiedlichsten Branchen. Dazu kommen die Versorgungsbetriebe und der technische Unterhaltsdienst. Nach Art. 81 des Schweizerischen Strafgesetzbuches sind Inhaftierte des Strafvollzuges zur Arbeit verpflichtet.
Arbeit steht für ein Bedürfnis nach täglichem Sinn und Struktur, für die Suche nach Anerkennung ebenso wie nach Entlöhnung. Arbeit im Strafvollzug bedeutet aber auch, haftbedingten Persönlichkeitsveränderungen entgegenzuwirken und einen Beitrag an die Kosten des Freiheitsentzugs zu erwirtschaften.
Im offenen Vollzug legen wir Wert auf die berufliche und soziale Wiedereingliederung der Gefangenen für die Zeit nach dem Strafvollzug. Wir erreichen dies mit wirtschaftsnaher Arbeit in unterschiedlichen gewerblichen, industriellen und landwirtschaftlichen Arbeitsfeldern.
Unsere Werkstätten sind auf dem neusten Stand und vermitteln den beschäftigten Gefangenen eine realitätsbezogene, sinnstiftende Arbeitswelt mit vielfältigen Lern- und Übungsumfeldern. Wir bieten im Arbeitsbereich eine Vielfalt von Herausforderungen und Aufgaben mit beruflicher Verantwortung, angepasst an die Leistungsfähigkeit der Insassen an. Interessierte Gefangene können in diversen Betrieben Berufskurse, eine berufliche Grundbildung mit Attest oder Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis absolvieren.
Nach ökonomischen Grundsätzen zu wirtschaften und dabei die sozialen und ökologischen Zielsetzungen nicht aus den Augen zu lassen, ist für uns eine tägliche Herausforderung, die wir mit gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern annehmen.
Den gemeinsamen Erfolg erzielen wir durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Wir würden uns freuen, Sie als Kunden oder Partner bei uns begrüssen zu dürfen. Kontaktieren Sie uns – gerne überzeugen wir Sie von unserer Leistungsfähigkeit.
Angehörigenarbeit
Die Veränderungen des Familiensystems, im Zuge einer Inhaftierung, sind vor allem für die Angehörigen eine herausfordernde Situation. Angehörige sind alle Personen, welche der Inhaftierte ausserhalb der Grenzen der Vollzugsinstitution begleiten. Es sind meist die Personen, welche ihn vor, während und auch nach der Haft die Hand reichen und den Halt sowie den Bezug nach aussen darstellen. Letztlich sind sie mitgefangen, obwohl sie in Freiheit sind. Sie werden oft die „vergessenen Opfer“ genannt.
Unser Ziel ist es die eingewiesene Person wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Wir alle bilden diese Gesellschaft. Die Angehörigen, der Inhaftierte und wir als Vollzugspersonal sind angehalten diese Fäden der Verbundenheit zu fördern und zu unterstützen, um dieses Gleichgewicht zu halten oder auch wieder herzustellen.
Die Beziehung zu den Angehörigen gilt als elementarer Schutzfaktor innerhalb des Resozialisierungsprozesses. Die Arbeit mit der eingewiesenen Person beinhaltet unabdingbar auch die Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung können wir anbieten. In erster Linie besteht in unserer Strafanstalt die Kontaktmöglichkeit durch einen Besuch oder durch einen Ausgang oder Urlaub während der Haftzeit. Diese dienen als Lernfeld und als wichtiger Faktor des Beziehungsaufbaus oder des Beziehungserhalts während der Haftzeit. Bei den Besuchen ist immer eine Ansprechperson (Sozialarbeiter/in) der Strafanstalt anwesend und es können Unklarheiten seitens beider Parteien besprochen werden. Wichtig erscheint uns die Transparenz gegenüber den Angehörigen, vor, während und nach dem Vollzug.
Versicherungen
Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Die Grundversicherung für die Gesundheitskosten ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Bei Eintritt überprüft der Sozialdienst ob eine entsprechende Krankenpflegeversicherung besteht. Die Finanzierung der Krankenpflegeversicherung erfolgt durch den Insassen selbst oder durch das zuständige Sozialamt.
Unfallversicherung
Die eingewiesenen Personen der Strafanstalt Saxerriet werden angehalten bei ihrer Krankenpflegeversicherung die Unfalldeckung einzuschliessen. Ergänzend oder bei fehlender Unfalldeckung sind die eingewiesenen Personen über die kollektive Unfallversicherung der Vollzugsinstitution versichert. Die eingewiesene Person kann gemäss den Bestimmungen der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission mit einem angemessenem Beitrag an den Kosten beteiligt werden.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Das Arbeitsentgelt während des Strafvollzugs gilt nicht als Einkommen. Damit keine Beitragslücke in der Rentenberechnung entsteht wird der Mindestbeitrag bezahlt. Die eingewiesene Person entrichtet – sofern sie bei Vollzugseintritt nicht bereits den Mindestbeitrag mit ihrem bisherigen Einkommen bezahlt hat – pro Beitragsjahr die Hälfte des AHV-Mindestbeitrages von Fr. 478.- (Stand 2018). Die andere Hälfte wird von der Strafanstalt Saxerriet übernommen, sofern die Entlassung nicht vor Ende November des entsprechenden Beitragsjahres stattfindet.
Geschlossene Übergangsabteilung
Im Grundsatz geschieht die Betreuung und Begleitung durch ein interdisziplinäres Team (Leitung GÜA, Arbeitsagoge, Betreuer und supportive Dienste wie Anstaltspsychiaterin, Anstaltsarzt, Gesundheitsdienst, Mitarbeitende Betreuungs- und Sicherheitsdienst). Es unterstützt und fördert die Insassen individuell mit dem Ziel, einen guten Vollzugsverlauf in der Geschlossenen Übergangsabteilung (GÜA) zu ermöglichen. Der Betrieb in der GÜA baut auf einem Konzept der Einzelfallanalyse und der integrativen Verlaufsunterstützung mit einer interdisziplinären Methodenvielfalt auf. Es wird differenzierten Gestaltungsprinzipien nachgelebt.
Zielsetzung
Wir wollen mit vollzugsbezogenen sozialtherapeutischen, arbeitsagogischen und aktivierenden Interventionen arbeiten. Es sollen bestmögliche Voraussetzungen für eine verantwortungsbewusste und erfolgreiche Vollzugsbewältigung geschaffen werden mit der Perspektive auf weitere Öffnungen im Normalvollzug der Strafanstalt Saxerriet. Gleichzeitig versuchen wir, mit unserer Arbeit Defizite und Risiken zu mindern, und legen Wert auf die Investition, vorhandene, brachliegende Ressourcen zu aktivieren.
Übertrittsmanagement
In der GÜA wird innerhalb der ersten Wochen die Sozialanamnese durchgeführt (Orientierung und Integration). Dies durch eine Darstellung der Persönlichkeit, der Lebensgeschichte und der psychischen Problematik des Insassen mit Fokus auf seine Straffälligkeit. Die darin erfassten Informationen dienen der späteren Konkretisierung der Vollzugsziele. (Differenzierung und Zielerarbeitung). Ebenso bildet sie eine der Grundlagen zur Ausgestaltung von Interventionen sowie für die spätere Einschätzung und Vorbereitung des Übergangs in den Normalvollzug (Verlaufsbewertung und Übergangsmanagement).
Beschäftigung
Die professionell angeleitete Beschäftigung ermöglicht dem Insassen zum einen eine sinnvolle Tagesstruktur, zum anderen erfüllt sie eine wichtige arbeitsagogische und pädagogische Aufgabe, indem sie im Einzelfall das Leistungs- und Durchhaltevermögen fördert und die soziale Kompetenz im Umgang mit Vorgesetzten und Mitinsassen steigert.
Allgemeines
Die Tataufarbeitung / Wiedergutmachung ist eine Form der Auseinandersetzung mit einem begangenen Delikt und der damit verbundenen Folgen für Opfer und Täter. Wichtigstes Ziel der Tataufarbeitung / Wiedergutmachung ist die aktive Auseinandersetzung des Insassen mit seiner Straftat. Der Insasse lernt dabei die Verantwortung für sein Delikt anzuerkennen und – als Folge davon – materielle Ansprüche von Opferseite zu tragen bzw. für die Begleichung von Schulden im Zusammenhang mit dem Delikt aufzukommen.
Die Wiedergutmachung ist gemäss Strafgesetzbuch (Art. 75 Abs. 3 StGB) ein integrierter Bestandteil des Vollzugs. Sie wird im Vollzugsplan festgehalten und zuhanden der einweisenden Behörde dokumentiert.
Formen
In der Strafanstalt Saxerriet geschieht die Wiedergutmachung (WGM) in materieller Form und in immaterieller Form.
Für die materielle Wiedergutmachung fliessen 10 % des Arbeitsentgelts der Insassen in ein Wiedergutmachungskonto. Dieses Geld wird für die Entschädigung von persönlichen Opfern, einer allfälligen Sanierung von Schulden oder für Zahlungen an gemeinnützige Organisationen verwendet.
Als immaterielle Wiedergutmachung wird die persönliche Auseinandersetzung mit der eigenen Deliktsituation bezeichnet. Sie findet in Form von Wiedergutmachungsgesprächen im Abstand von jeweils zwei bis drei Monaten statt.
Die immaterielle Wiedergutmachung hat folgende Ziele:
- Auseinandersetzung mit dem Delikt
- Einsicht in das begangene Unrecht
- Einfühlen in die Situation des Opfers und Bereitschaft zur Wiedergutmachung
Die WGM-Gespräche sind für Insassen, welche sich mehr als sechs Monate in der Strafanstalt Saxerriet aufhalten, verpflichtend.
Noch offene Fragen?
Barbara Looser
lic.iur. RAin
Direktorin
Amt für Justizvollzug
Strafanstalt Saxerriet
Saxerrietstrasse 1
9465 Salez