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Die Vollzugsstelle Electronic Monitoring der Bewährungshilfe St.Gallen ist für den Vollzug der elektronischen Überwachung mittels elektronischer Fussfessel in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden zuständig.

Anwendungsbereiche

Electronic Monitoring kann in folgenden Bereichen angeordnet werden:

Strafrechtlicher Bereich

  • EM von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gemäss Art. 237 StPO
  • EM von Kontakt- oder Rayonverboten gemäss Art. 67b StGB
  • Gesamter Strafvollzug von kurzen (Ersatz-)Freiheitsstrafen (EM-Frontdoor) gemäss Art. 79b Abs. 1 Bst. a StGB
  • Strafvollzug am Ende des Vollzugs anstelle eines Arbeitsexternats oder eines Wohn- und Arbeitsexternats (EM-Backdoor) gemäss Art. 79b Abs. 1 Bst. b StGB
  • EM von Vollzugsöffnungen gemäss Art. 84 Abs. 6 StGB
  • EM von Vollzugsöffnungen, anstelle vorsorglicher Unterbringungen, von Kontakt- oder Rayonverboten sowie von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft Jugendlicher gemäss JStG und JStPO

Zivilrechtlicher Bereich

  • EM von zivilrechtlichen Verboten nach der Bestimmung über Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen (Wegweisung, Annäherungs- und Rayonverbot, Kontaktverbot) gemäss Art. 28c ZGB

Überwachungstechniken und -arten

Im Bereich Electronic Monitoring gibt es zwei Überwachungstechniken: Anwesenheitsüberwachung (RF-Technik) und Aufenthaltsüberwachung (GPS-Technik). Die RF-Technik entspricht dem klassischen elektronisch überwachten Hausarrest und ermöglicht eine Anwesenheitskontrolle, während die GPS-Technik eine Aufenthaltskontrolle (Ortung) möglich macht.

Bei der Aufenthaltsüberwachung (GPS-Technik) gibt es zwei verschiedene Überwachungsarten:

  • Bei der passiven Überwachung kontrolliert die Vollzugsstelle Electronic Monitoring zu Bürozeiten, ob sich die überwachte Person an die Auflage(n) hält und können allfällige Verstösse ausserhalb der Bürozeiten erst am nächsten Arbeitstag an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. 
  • Bei der aktiven Überwachung kontrolliert eine externe Überwachungszentrale während 24 Stunden und sieben Tagen pro Woche, ob sich die überwachte Person an die Auflage(n) hält. Die externe Überwachungszentrale verarbeitet die Meldungen und informiert die zuständige Behörde (Polizei) bei Verstössen gegen die Auflagen umgehend.

Im Kanton St.Gallen wird aktuell nur passiv überwacht.

Kontrolle und Begleitung

Bei der Anwesenheitsüberwachung (RF-Technik) übernimmt die Vollzugsstelle Electronic Monitoring die technische Kontrolle und die psychosoziale Begleitung während dem elektronisch überwachten Hausarrest.

Während der Aufenthaltsüberwachung (GPS-Technik) übernimmt die Vollzugsstelle EM nur die technische Kontrolle. Eine psychosoziale Begleitung erfolgt gegebenenfalls durch die Bewährungshilfe.

Gesuche für Electronic Monitoring

Gesuche neues Fenster für die besondere Vollzugsform der elektronischen Überwachung gem. Art. 79b StGB (EM-Frontdoor) können durch die verurteilte Person direkt beim Straf- und Massnahmenvollzug eingereicht werden. Die Behörde entscheidet in der Folge darüber, ob die unbedingte / teilbedingte Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe in Form von Electronic Monitoring vollzogen werden kann.

Zuständigkeit für Fälle aus den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden

Die Vollzugsstelle Electronic Monitoring des Kantons St.Gallen ist auch für die Fälle aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden zuständig.

Kontakt

Amt für Justizvollzug

Vollzugsstelle Electronic Monitoring
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen

Noch offene Fragen?

Silvia Hilber

Silvia Hilber

Leiterin

Amt für Justizvollzug

Bewährungshilfe
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen