Die Bewährungshilfe St.Gallen betreut Personen, welche sich in einem Strafverfahren oder infolge einer Strafuntersuchung in Untersuchungshaft befinden.
Angebot der sozialen Betreuung
Im Kanton St.Gallen inhaftierte Personen können auf Wunsch die Dienstleistungen der Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Sie werden nach Möglichkeit während der gesamten Dauer des Strafverfahrens von uns betreut. Während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe wird die soziale Betreuung durch den Sozialdienst der Gefängnisse sichergestellt.
Gesetzliche Grundlage der sozialen Betreuung
Für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs wird eine soziale Betreuung sichergestellt
(Art. 96 StGB).
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Silvia Hilber
Leiterin
Amt für Justizvollzug
Bewährungshilfe
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen