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Publiziert am 13.01.2022 08:41 im Bereich Verbraucherschutz
Radon

Die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene revidierte Strahlenschutzverordnung – als Teil des Nationalen Aktionsplans - soll die Bevölkerung und insbesondere Kinder besser vor krebserregendem Radon schützen. Dieser Aktionsplan soll einen nachhaltigen, optimalen Schutz der Bevölkerung vor Radon sicherstellen.

Auch im Winterhalbjahr 2019/2020 wurden die Radonmessungen durch das AVSV an Schulen und Kindergärten weitergeführt. Die Anzahl Räume mit einer Referenzwertüberschreitung über 300 Bq/m3 war mit 5% im erwarteten Rahmen. Die betroffenen Gebäudeeigentümer haben begonnen, Massnahmen zur Reduktion der Radonbelastung einzuleiten. Der Kampagnenbericht wurde nun mit den neusten Messwerten und Folgeaktivitäten ergänzt.

Die Messungen werden im laufenden Winterhalbjahr 2021/2022 weitergeführt.

Den vollständigen Kampagnenbericht finden Sie hier.