Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 04.04.2022 13:16 im Bereich Kultur
Archivschränke

Das Kulturerbegesetz des Kantons St.Gallen legt einen wesentlichen Fokus auf die Bewahrung und Überlieferung von beweglichem Kulturgut, das Kulturerbe des Kantons ist. Die Beurteilung, ob Kulturgut dem kantonalen Kulturerbe zuzurechnen ist und als Folge davon mittels partnerschaftlicher Vereinbarung zwischen der Eigentümerschaft und dem Kanton unter Schutz gestellt werden kann, erfolgt durch die Fachstelle Kulturerbe im Amt für Kultur, unterstützt durch einen beratenden Fachbeirat.

Voraussetzung für die Beurteilung ist jedoch, dass das Kulturgut bekannt ist und dass wesentliche Informationen in einem geeigneten, sachkundig erstellten Inventar erfasst sind. Denn schützen kann man nur, was man kennt. Das Inventar vereinfacht auch die Eintragung im kantonalen Kulturerbeverzeichnis, welche im Anschluss an eine Unterschutzstellung erfolgt und ein wichtiges Schutzinstrument darstellt.

Die professionelle Inventarisierung von Sammlungen und Beständen im Kanton St.Gallen, in welchen begründet bewegliches Kulturerbe des Kantons in massgeblichem Umfang vermutet wird, soll aus diesem Grund durch das Amt für Kultur gefördert werden. Dafür wurde ein Rahmenkredit in der Höhe von 100'000 Franken eingerichtet, aus dem unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge bis 30'000 Franken an Inventarisierungsprojekte geleistet werden können. Für höhere Beiträge können dem Amt für Kultur Gesuche zu Lasten des Lotteriefonds eingereicht werden.  

Weitere Informationen zur Gesuchseingabe für Inventarisierungsprojekte von Sammlungen und Beständen mit potenziellem beweglichem Kulturerbe können Sie auf der Seite der Kulturförderung abrufen. Informationen zum beweglichen Kulturerbe des Kantons St.Gallen, insbesondere zu den Kriterien für seine Beurteilung sowie dem Ablauf der Unterschutzstellung, erhalten Sie unter www.kulturerbe.sg.ch oder bei der Fachstelle Kulturerbe, Tel. 058 229 22 51.