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Publiziert am 21.02.2024 15:00 im Bereich Beschaffungswesen

Die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen erfahren für das Jahr 2024 keine Änderung.

Die Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich erfahren auch für die Jahre 2024 und 2025 keine Änderung. Die Beträge sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.