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Publiziert am 05.12.2025 08:30 im Bereich Allgemein
Studentenmütze liegt auf Münzen

Die Regierung hat ein neues Stipendiengesetz erarbeitet und gibt den Entwurf in die öffentliche Vernehmlassung. Dieser enthält gezielte Vereinfachungen und Verbesserungen der Leistungen im Vergleich zur bisherigen gesetzlichen Grundlage. Künftig sollen mehr Personen von Stipendien profitieren können.

Das geltende Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen des Kantons St.Gallen ist über 50 Jahre alt. Seither wurde es mit drei Nachträgen geändert, letztmals im Jahr 2014. Der Kantonsrat hat die Regierung deshalb am 19. September 2023 mit einer Totalrevision des Stipendiengesetzes beauftragt. Der Entwurf liegt nun vor.  

Im Zentrum stehen Anpassungen bei der Stipendienbemessung. Sie sollen bewirken, dass künftig mehr Personen in Ausbildung Anspruch auf Stipendien haben – und dass diese im Durchschnitt höher ausfallen als bisher. Der anrechenbare Elternbeitrag wird bei tiefem Einkommen reduziert. Für Personen ab 25 Jahren, die vor Ausbildungsbeginn wirtschaftlich unabhängig waren, wird die elterliche Unterstützung nur noch teilweise berücksichtigt. Auch das eigene Einkommen wird weniger stark angerechnet, um Nebenerwerb nicht zu bestrafen. Neu wird auf einen Zins für Studiendarlehen verzichtet, die Rückzahlungsphase wird verkürzt.

Die neuen Regelungen orientieren sich enger am Stipendienkonkordat, dem der Kanton St.Gallen im Jahr 2014 beigetreten ist. Gleichzeitig bleibt das Stipendienrecht schlank: Auf neue Leistungen oder eine Ausweitung des Geltungsbereichs verzichtet die Regierung bewusst. Die geschätzten Mehrausgaben betragen jährlich 2,5 bis 3 Millionen Franken. Diese entstehen nicht direkt durch den Gesetzesentwurf, sondern durch begleitende Anpassungen in der Verordnung. Sie dienen dazu, die Zielerreichung der Stipendienordnung weiterhin sicherzustellen.

Die Regierung gibt den Gesetzesentwurf in die öffentliche Vernehmlassung. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons St.Gallen neues Fenster zu finden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Februar 2026. Anschliessend erfolgt die Auswertung der Rückmeldungen.