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Publiziert am 25.05.2023 11:15 im Bereich Allgemein
Huhn auf grüner Wiese

In Rapperswil-Jona wurden tote Möwen aufgefunden, die am Vogelgrippe-Virus starben. Im Umkreis von einem Kilometer um die Brut- und Nistplätze der positiv getesteten Möwen eröffnet der Kanton ein Kontrollgebiet. Das bedeutet geschützter Auslauf oder Stallpflicht für die Tiere von sechs Betrieben.

In Rapperswil-Jona wurden tote Möwen aufgefunden und positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet. Im Kontrollgebiet im Umkreis von einem Kilometer um die Brut- und Nistplätze der positiv getesteten Möwen gelten ab diesem Samstag, 27. Mai 2023, deshalb wieder verstärkte Massnahmen, um zu vermeiden, dass das Vogelgrippe-Virus in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird und sich weiter verbreitet.

Im Kontrollgebiet sind sechs Betriebe betroffen. Deren Geflügel darf nur noch draussen weilen, wenn es in einem geschützten Auslauf ist. Das bedeutet, dass das Gehege auch gegen oben geschlossen sein muss. Wenn dies nicht möglich ist, muss das Geflügel im Stall gehalten werden. Die Betriebe werdendurch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen direkt informiert .

Bislang gibt es keine positiven Befunde bei Geflügelhaltern im Kanton St.Gallen. Geflügelausstellungen sind innerhalb des Kontrollgebietes bis vorerst 31. Juli 2023 nicht erlaubt.

Wachsam sein im ganzen Kanton

Der ganze Kanton und die ganze Schweiz gelten zudem ebenfalls ab diesem Samstag als Beobachtungsgebiet. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie die Bevölkerung müssen beachten:

  • Wachsamkeit: Geflügelhaltende müssen weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Dazu gehören übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Alle Geflügelhaltenden – gewerbliche wie private – müssen ihre Tiere zudem beim Landwirtschaftsamt registrieren lassen.

  • Fund von toten Vögeln: Personen, welche tote Vögel finden, sollen diese nicht berühren, sondern den Fund der Wildhüterin und dem Wildhüter oder der Kantonspolizei melden. Diese werden die Kadaver einsammeln und allfällige Untersuchungen veranlassen. Untersucht werden insbesondere tote Wasservögel, Greifvögel und Funde von mehreren toten Vögeln an der gleichen Stelle.

  • Konsum von Fleisch und Eiern: Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden.

Das Risiko, dass sich die Seuche grossflächig ausbreitet, ist derzeit gering. Dies weil die Wildvögel derzeit brüten und deshalb ortsgebunden sind. Es ist aber möglich, dass die Vogelgrippe auf das Hausgeflügel übergreift. Deshalb hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen per Samstag, 27. Mai 2023, verfügt, dass die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen können.

Vorbereitungen auf den Sommer und die nächste Vogelgrippe-Saison

Ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Dies kann das Seuchengeschehen erneut verändern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beobachtet die Situation und wird im Sommer über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winter vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern – etwa durch einen überdachten und umzäunten Auslauf. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt Geflügelhaltenden, ihre Gehege entsprechend auszurüsten.

Die Medienmitteilung des BLV sowie weitere Informationen finden Sie unter www.blv.admin.ch oder hier.

Weitere Informationen über die Situation im Kanton St.Gallen finden Sie unter www.avsv.sg.ch oder hier.