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Publiziert am 05.07.2022 08:00 im Bereich Allgemein
ÖV

Der Kanton hat das Richtplankapitel Mobilität überarbeitet. Mit der Überarbeitung will der Kanton die Siedlung und den Verkehr sowie die Verkehrsmittel aufeinander abstimmen. Nun reicht die Regierung das überarbeitete Kapitel beim Bund ein. Die Genehmigung durch den Bundesrat wird Ende 2022 erwartet.

Die Regierung schickte das Richtplankapitel Mobilität im Mai 2021 in die Vernehmlassung. Bis Ende September 2021 gingen rund 60 Stellungnahmen ein. Diskutiert wurden vor allem die Integration der Gesamtverkehrsstrategie (GVS) in den Richtplan und die Anforderungen an die öV-Erschliessung bei Neueinzonungen.

Zusätzlichen Verkehr auffangen

Die Ziele der Gesamtverkehrsstrategie sollen künftig für alle Behörden verbindlich sein. Deshalb will die Regierung die Strategie in den Richtplan aufnehmen. Ein Teil der Vernehmlassungs-Teilnehmenden befürwortet die Integration, ein Teil lehnt diese ab. Für die Regierung ist die Aufnahme sinnvoll und folgerichtig. Denn die Strategie sieht unter anderem vor, den zusätzlichen Verkehr mit dem öV sowie dem Fuss- und Veloverkehr aufzufangen. Dieses Ziel stärkt aus Sicht der Regierung den Klimaschutz und entspricht damit der Schwerpunktplanung 2021-2030. Deshalb hält die Regierung an der Integration der GVS in den Richtplan fest.

Einfachere Lösung bei Neueinzonungen

Entstehen neue Arbeitsplatzgebiete, müssen sie angemessen an den öV angeschlossen werden. Die Vernehmlassungsvorlage sah für alle neu eingezonten Arbeitsplatzgebiete unterschiedliche Anforderungen an die öV-Anbindung vor. So hätten Dienstleistungsbetriebe einen Viertelstundentakt erfüllen müssen, während es bei Produktionsstandorten einen Halbstundentakt in den Hauptverkehrszeiten gebraucht hätte. Mehrere Vernehmlassungs-Teilnehmende beurteilten diese Lösung als wenig praktikabel. Die Regierung hat die Anforderungen darum überarbeitet: Neu müssen einzig grosse Arbeitsplatzgebiete eine der Nutzung entsprechende Erschliessung mit dem öV erfüllen.

An langfristiger Zielsetzung festhalten

Der Kanton will das Wachstum der Bevölkerung und der Beschäftigten auf Städte und auf gut an den öV angeschlossene Gemeinden konzentrieren. So sieht es auch das eidgenössische Raumplanungsgesetz vor. Dieser Fokus wurde in der Vernehmlassung teilweise kritisiert; die Vorgaben würden die Entwicklung der Gemeinden und der Wirtschaft behindern. Die Regierung anerkennt das Bedürfnis nach Entwicklung. Der Richtplan legt jedoch Ziele für einen Zeithorizont von 25 Jahren fest. Aus Sicht der Regierung wäre es deshalb verfrüht, aufgrund der Entwicklung der letzten vier Jahre die Vorgaben anzupassen. 2023 wird die Regierung dem Kantonsrat aufzeigen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Bevölkerungsentwicklung überprüft werden soll.

Klimawandel besser berücksichtigen

In der Vernehmlassung wurde kritisiert, dass der Richtplan das Thema Klima zu wenig berücksichtigt. Die Regierung kann dieses Anliegen nachvollziehen. Deshalb will sie den Richtplan unter dem Aspekt des Klimawandels und Klimaschutzes überprüfen. Zudem will die Regierung den Gemeinden Grundlagen für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zur Verfügung stellen. Dafür erarbeitet der Kanton zurzeit Klimaanalysekarten. Sie sollen zum Beispiel zeigen, wie sich die Temperaturen und Niederschläge über das gesamte Kantonsgebiet hinweg künftig entwickeln. Daraus können die Gemeinden Massnahmen ableiten.

Die Genehmigung des Richtplankapitels Mobilität durch den Bundesrat wird bis Ende 2022 erwartet. Sämtliche Unterlagen zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans sind auf der Webseite des Kantons veröffentlicht:

www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Gesamtüberarbeitung

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