Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz werden die kantonalen Richtpläne in der Regel alle 10 Jahre gesamthaft überprüft. Im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans wurde zuerst das Raumkonzept Kanton St.Gallen und gestützt darauf der Teil Siedlung bearbeitet. Der Richtplan Teil Siedlung wurde von der Regierung am 17. Januar 2017 erlassen und vom Bundesrat am 1. November 2017 genehmigt.
Richtplankapitel Mobilität und Anpassungen Teil Siedlung
Von Anfang Mai bis Ende August 2021 wurde das gesamthaft überarbeitete Richtplankapitel Mobilität (inkl. Anpassungen am Kapitel Siedlung) öffentlich zur Mitwirkung der Bevölkerung und zur Vernehmlassung der Gemeinden und Regionen aufgelegt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung sowie der Vorprüfung durch den Bund hat die Regierung am 21. Juni 2022 die bereinigte Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Mobilität verabschiedet und dem Bund zur Genehmigung weitergeleitet. Im Vernehmlassungsbericht können Sie nachlesen, welche Einwände und Vorschläge eingebracht wurden und wie die Regierung diese berücksichtigte.
Grundlagen zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans, Teil Mobilität finden Sie hier:
Richtplankapitel Siedlung
Das Richtplankapitel Siedlung wurde am 1. November 2017 vom Bundesrat genehmigt.
Nächste Schritte
In einem nächsten Schritt werden die Kapitel Natur und Landschaft sowie Versorgung und Entsorgung überarbeitet.
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