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Publiziert am 07.01.2022 08:40 im Bereich Allgemein
Symbolbild Bau

Ende Dezember 2021 waren im Kanton St.Gallen 18 Prozent weniger Personen zur Stellensuche auf einem RAV gemeldet als zur gleichen Zeit im Vorjahr. Im Monatsvergleich ist ein saisonaler Anstieg festzustellen, der aber schwächer als in früheren Jahren ausfällt. Der Bestand an Voranmeldungen zur Kurzarbeit ist weiterhin leicht rückläufig.

Ende Dezember 2021 waren im Kanton St.Gallen 11'702 Stellensuchende bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet. Das sind 115 Personen oder 1,0 Prozent mehr als Ende November 2021. Ein solcher Anstieg ist am Jahresende zu erwarten, fällt aber meist höher aus.

Im Vergleich zum Jahresende 2020 sind 2632 Personen oder 18,4 Prozent weniger auf Stellensuche. Diese Abnahme ist etwas geringer als in der Gesamtschweiz (-19,5%). Die aktuellen Stellensuchendenzahlen liegen noch immer höher als vor der Pandemie. Ende 2019 lag die Zahl der Stellensuchenden im Kanton St.Gallen bei 10'372. Das sind 1330 Personen oder gut 11 Prozent weniger als am aktuellen Jahresende.

Das abgelaufene Jahr war weitgehend geprägt durch einen starken Rückgang der Zahl der Stellensuchenden. Waren Ende Februar 14'258 Personen auf einem St.Galler RAV gemeldet, so waren es Ende Oktober noch 11'409. In der zweiten Jahreshälfte hat sich die Entwicklung etwas verlangsamt. Die Zeitreihe folgt aktuell weitgehend saisonalen Mustern, wobei die jahreszeitübliche Zunahme schwächer ist als in den Vorjahren. Das grosse Fragezeichen ist, wie lange die wirtschaftliche Entwicklung durch behördliche Massnahmen zur Pandemiebekämpfung beeinflusst werden wird.

Rückgang in allen Altersgruppen

 

Die Zahl der Stellensuchenden zwischen 15 und 24 Jahren liegt per Ende Dezember 2021 um über ein Drittel (-37,5%) und damit am deutlichsten von allen Altersgruppen unter dem Vorjahreswert, nämlich bei 1093 Personen. Ende Dezember 2020 waren es noch 1749 Personen. Bei den 25- bis 49-Jährigen wird der Vorjahresstand um 1474 Personen oder rund 18 Prozent unterschritten. Die Zahl der 50-jährigen und älteren Stellensuchenden ist gegenüber dem Jahresende 2020 um 502 Personen oder 11,6 Prozent gesunken.

Alle Wahlkreise weit unter dem Vorjahreswert

 

Die Arbeitslosigkeit ist in den meisten Wahlkreisen im kurzfristigen Vergleich saisonal bedingt angestiegen, im Vergleich zum Vorjahr sind die Rückgänge unterschiedlich. Gegenüber dem November 2021 liegen die Differenzen zwischen -0,5 Prozent im Sarganserland und +4,4 Prozent im Toggenburg.

Im Vergleich zum Vorjahr sind nach wie vor Unterschiede vorhanden. Der Wahlkreis Rorschach weist einen Rückgang von 14 Prozent auf, der Wahlkreis Wil von knapp 15 Prozent. Über 20 Prozent sind es im Sarganserland und in See-Gaster. Die anderen Wahlkreise bewegen sich um das kantonale Mittel von 18,4 Prozent.

Fast alle Branchen verzeichnen Rückgang

 

Gegenüber dem November 2021 zeigt sich in der Industrie und im produzierenden Gewerbe eine leichte Zunahme der Zahl der Stellensuchenden. Diese beträgt 2,7 Prozent oder 120 Personen, wobei für diese Entwicklung einzig das Baugewerbe (+161) verantwortlich ist. Bei den Dienstleistungen ist die kurzfristige Veränderung marginal.

Im Jahresvergleich ist die Abnahme mit 21,0 Prozent im produzierenden Sektor etwas stärker als bei den Dienstleistungen (-16,4%). In der Industrie liegen die Rückgänge bei den beschäftigungsstärkeren Branchen zwischen 14,0 Prozent im Bereich Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und 36,8 Prozent im Fahrzeugbau. In der Metallindustrie sind es 21,7, im Bereich Elektrotechnik, Elektronik, Optik 28,6 und im Baugewerbe 15,1 Prozent.

Im Dienstleistungsbereich ist die Abnahme etwa im Gastgewerbe (-27,0%), bei den freiberuflichen Dienstleistungen (-27,3%) sowie im Finanzbereich (-19,6%) im Jahresvergleich überdurchschnittlich, im Detailhandel (-8,7%) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (-8,9%) unterdurchschnittlich. Eine detaillierte tabellarische Darstellung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach soziodemographischen Merkmalen und Branchen steht in den Formaten Excel und PDF zur Verfügung.

Bestand der Voranmeldungen für Kurzarbeit geht leicht zurück

 

Die Zahl der für Kurzarbeit vorangemeldeten Mitarbeitenden ist per Ende Dezember 2021 auf über 600 Betriebe mit etwas mehr als 9000 Mitarbeitenden gesunken. Das sind drei Prozent der Beschäftigten im Kanton St.Gallen. Vier Branchen fallen mit überdurchschnittlichen Anteilen auf. In der Textilindustrie ist noch immer ein Sechstel der Mitarbeitenden für Kurzarbeit angemeldet, in der Metallindustrie sind es rund 14 Prozent, über ein Viertel im Automobil- und Fahrzeugbau. Mit einem guten Fünftel vorangemeldeter Mitarbeitender ist der Stand im Gastgewerbe und in der Hotellerie nach wie vor vergleichsweise hoch.

Aus den Voranmeldungen zur Kurzarbeit lassen sich nur teilweise Rückschlüsse auf die Höhe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung ziehen. Diese Information ist erst mit einigen Monaten Verzögerung verfügbar, wenn die Abrechnungen vorliegen. Eine detaillierte tabellarische Darstellung zur abgerechneten Kurzarbeit bis Oktober 2021 liegt in den Formaten Excel und PDF vor.

Weiteres Zahlenmaterial der Fachstelle für Statistik zu den Arbeitslosen und Stellensuchenden ist auch auf dem kantonalen Statistikportal zu finden.

Die von der Fachstelle für Statistik publizierten statistischen Informationen unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.

 

Information des Amts für Wirtschaft und Arbeit

 

Kurzarbeitsentschädigung: Dies gilt seit dem 1. Januar 2022

Die eidgenössischen Räte und der Bundesrat haben vor Weihnachten beschlossen, die im Zuge der Pandemie zeitlich befristeten Bestimmungen im Bereich der Kurzarbeit zu verlängern. Dies bedeutet, dass auch im Jahr 2022 keine Voranmeldefrist zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) gilt. Ebenso profitieren geringe Einkommen bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin von höheren KAE.

Die Karenzzeit zum Bezug der Entschädigung bleibt bis Ende März 2022 ausgesetzt. Ebenso wurden das summarische Abrechnungsverfahren, die Nichtanrechnung von Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen und die Nichtanrechnung von Mehrstunden aus Vorperioden bis zum 31. März 2022 verlängert.

Nicht geändert wurde hingegen das Verfahren zur Voranmeldung von Kurzarbeit: Seit 1. September 2021 müssen Voranmeldungen für Kurzarbeit wieder im ordentlichen Verfahren eingereicht werden. Die kantonalen Amtsstellen unterziehen die Voranmeldungen von Kurzarbeit deshalb wieder einer vertieften Prüfung.

Weitere Informationen sowie das Tool zur Online-Voranmeldung von Kurzarbeit und die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung sind auf der Plattform www.arbeit.swiss und der Website des Kantons St.Gallen Kurzarbeit | sg.ch aufgeschaltet.