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Publiziert am 09.06.2021 08:10 im Bereich Allgemein
Impfnachweis

Der Kanton St.Gallen verwendet mit www.wir-impfen.ch ein eigenes Impf-Tool. Diese Anwendung hat sich im Testbetrieb für das nationale Impfzertifikat bewährt. Deshalb können St.Gallerinnen und St.Galler bereits ab heute Mittwoch ein nationales Impfzertifikat beantragen. Die Auslieferung der digitalen Zertifikate beginnt ebenfalls heute. Aufgrund der Produktionskapazität beim Bund erfolgt die Auslieferung gestaffelt.

Der Kanton St.Gallen hat seit Beginn der Impfaktion auf eine eigene Lösung für ein IT-Impf-Tool gesetzt, da die Lösung des Bundes noch nicht einsatzbereit war. Die Plattform www.wir-impfen.ch wurde unter der Leitung der Abteilung Infektiologie des Kantonsspitals St.Gallen entwickelt. Dieses IT-Tool erlaubt schnelle und flexible Anpassungen und Weiterentwicklungen. Darum konnte das kantonale IT-Tool mit Hochdruck als eines der ersten in der Schweiz mit einer Schnittstelle zum Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) erweitert werden und ermöglicht es, ab sofort Impfzertifikate zu beantragen. Das BIT ist für das Ausstellen und Versenden der Impfzertifikate zuständig. 

Alle geimpften Personen, die sich mit ihrer E-Mail-Adresse auf www.wir-impfen.ch registriert haben und vollständig geimpft sind (zwei Impfungen oder positiv und eine Impfung), können über das Impf-Tool ab sofort mit wenigen Klicks ein Impfzertifikat beantragen. Der Bund hat zugesagt, dass die ersten digitalen Zertifikate ab sofort ausgeliefert werden. Damit gehören die St.Gallerinnen und St.Galler zu den ersten, die ein nationales Impfzertifikat in digitaler Form erhalten. Aufgrund der zu erwartenden Menge der Anträge erfolgt die Auslieferung gestaffelt. Ob und falls ja wann eine Auslieferung der Zertifikate in Papierform möglich sein wird, ist aktuell noch offen.

Personen, die bei der Registrierung über www.wir-impfen.ch eine E-Mail angegeben haben, erhalten heute eine E-Mail, welche sie direkt auf die Antragsseite für das nationale Impfzertifikat leitet. Alternativ kann auch der QR-Code auf dem kantonalen Impfnachweis (nach vollständiger Impfung) eingescannt werden. Der QR-Code führt direkt auf die vorausgefüllte Antragsseite der geimpften Person.