Informationen zur Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten.
Sie erhalten ein Covid-Zertifikat für die Impfung oder die durchgemachte Erkrankung oder das negative Testergebnis. Für die Beantragung des Zertifikats gibt es unterschiedliche Abläufe.
Für Geimpfte
Die folgenden Personen können einen Antrag für ein Covid-Impf-Zertifikat stellen:
- In der Schweiz Geimpfte
- Im Ausland Geimpfte mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen
- Besucherinnen und Besucher des Kantons / Touristinnen und Touristen
Alle Personen, die im Kanton St.Gallen vollständig geimpft oder geboostert wurden (zwei Impfungen oder positiv und eine Impfung bzw. Boosterimpfung) erhalten einen kantonalen Impfnachweis und ein Covid-Zertifikat. Beide Dokumente werden automatisch erstellt und sind als PDF-Datei in Ihrem Profil auf wir-impfen.ch hinterlegt.
Die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate im Ausland ist unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Zielland über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Wenn Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte per Mail an: support@wir-impfen.ch
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit ehemaligem Wohnsitz im Kanton St.Gallen sowie Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung im Kanton St.Gallen, die im Ausland mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden, können ein Covid-Zertifikat für Geimpfte beantragen:
- Pfizer
- Moderna
- Johnson&Johnson
- AstraZeneca
Mit diesem Online-Formular können Sie das Covid-Zertifikat beantragen:
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung zur Ausstellung des Zertifikats kann bis zu drei Arbeitstage in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt, das Zertifikat rund zwei Wochen vor der Einreise in die Schweiz zu beantragen.
Das «EU Digital COVID Certificate» oder mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatible Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit ehemaligem Wohnsitz im Kanton St.Gallen sowie Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung im Kanton St.Gallen, die im Ausland mit Sinovac oder Sinopharm geimpft wurden, können ein Covid-Zertifikat für Geimpfte beantragen.
So kann das Impf-Zertifikat beantragt werden:
1. Schritt: Persönliches Erscheinen bei der Staatskanzlei des Kantons St.Gallen mit einem Nachweis, dass die Person den obengenannten Aufenthaltsstatus hat.
2. Schritt: Die Staatskanzlei stellt vor Ort eine Bestätigung aus, dass die Person persönlich erschienen ist und einen Nachweis erbracht hat.
3. Schritt: Einsenden aller notwendigen Unterlagen an support@wir-impfen.ch
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung zur Ausstellung des Zertifikats kann bis zu drei Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Das «EU Digital COVID Certificate» oder mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatible Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt
Für Genesene
Als genesen gilt eine Person ab dem 11. Tag nach einem positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest. Die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikates beginnt an diesem 11. Tag.
Seit dem 2. Mai 2022 können Covid-Zertifikate für Genesene auch aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Durch neue Regelungen der EU werden diese neu ausgestellten Covid-Zertifikate nun auch ausserhalb der Schweiz anerkannt und sind den bisherigen Covid-Zertifikaten für Genesene (aufgrund eines positiven PCR-Test) gleichgestellt. Sie können rückwirkend bis zum 1. Oktober 2021 ein Zertifikat für Genesene basierend auf einem positiven Antigen-Schnelltest beantragen. Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link auf der Webseite des Bundesamt für Gesundheit.
Im Einklang mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene wird die Gültigkeit des Schweizer Covid-Zertifikats für genesene Personen auf 180 Tage beschränkt (siehe Medienmitteilung des Bundesrats vom 18.03.2022). Als Folge der Aufhebung der Zertifikatspflicht im Inland hat dies für genesene Personen in der Schweiz keine direkten Auswirkungen. Die reduzierte Gültigkeitsdauer wurde sowohl in der Halter- wie auch Check-App entsprechend angepasst. Die Prüfregeln wurden im Hintergrund so angeglichen, dass jeweils 14 Tage vor Gültigkeitsende eine Nachricht mit dem Hinweis zum Ablauf verschickt wird.
Antikörper-Genesenen-Zertifikate, Ausnahme-Zertifikate sowie Touristen-Zertifikate werden mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht eingestellt. Bereits ausgestellte Zertifikate dieses Typs bleiben bis zu deren Ablauf gültig. Fürs Reisen notwendige Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt. Die Zertifikats-App wird mindestens für internationale Reisen bestehen bleiben.
Covid-Zertifikat für Genesene bestellen
Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in der Schweiz
Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in der Schweiz, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, können unter folgendem Link beim Bund ein Covid-Zertifikat beantragen:
Fragen und Antworten zum Covid-Zertifikat finden Sie jederzeit hier:
Besucherinnen und Besucher, die über kein EU-kompatibles Covid-Zertifikat verfügen
Ausländerinnen und Ausländern ohne EU-kompatibles Covid-Zertifikat wird kein Schweizer Zertifikat für Genesene ausgestellt.
Der Telefondienst der Infoline des Kantons St. Gallen wurde eingestellt. Sie erreichen uns weiterhin per Kontaktformular. Für allgemeine Fragen rund um das Coronavirus steht Ihnen die Hotline des BAG unter 058 463 00 00 zur Verfügung.
Für Getestete
PCR-Test
Ab Ende Juni 2021 erhalten Personen nach einem negativen PCR-Test ihr Covid-Zertifikat direkt in die «Covid Certificate App» ausgeliefert. Damit wird sichergestellt, dass das Covid-Zertifikat schnellstmöglich verfügbar ist.
Antigen-Schnelltest
Ab Ende Juni 2021 können Covid-Zertifikate durch die Teststellen (Labor, Arztpraxis, Testcenter) vor Ort ausgestellt werden. Das Zertifikat kann von der Teststelle entweder ausgedruckt oder direkt auf das Smartphone der getesteten Person geladen werden. Nicht alle Teststellen werden diesen Service anbieten. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei der Teststelle, ob sie Covid-Zertifikate ausstellt.
Keine Zertifikate für Selbsttests
Für Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
Neue Bestimmung ab 16. November 2021
Ab 16. November 2021 werden für das Zertifikat lediglich Tests mit Nasen-Rachenabstrichen anerkannt. Nasale Tests sind für die Zertifikatsausstellung "Getestet" nicht mehr gültig.
Für Personen, die sich nicht impfen und/oder testen lassen können
Für diese Personen wird ab dem 17. Februar 2022 kein Zertifikat mehr ausgestellt.
Häufige Fragen und Antworten
Noch offene Fragen?
Fragen zur Gesundheit, zum Thema Reisen, zu Zertifikaten, zur Schule und zu Wirtschaftshilfen