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Publiziert am 12.05.2021 10:30 im Bereich Allgemein
Flyer zum Gleichstellungsgesetz

Seit bald 25 Jahren verbietet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz. Dennoch ist das Gesetz bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden noch immer nicht genügend bekannt. Genau hier setzt eine neue Informationsbroschüre an und unterstützt alle Beteiligten auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung.

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) vom 1. Juli 1996 verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben: Von der Anstellung über den Lohn, die Weiterbildung, Beförderung, Aufgabenzuteilung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und die Kündigung bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es essenziell, die eigenen Rechte zu kennen, um sie selbstbewusst einfordern zu können.

Informationsbroschüre zu Rechten, Vorgehen und Anlaufstellen

Aus diesem Grund veröffentlicht das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) des Kantons St.Gallen die Informationsbroschüre «Das Gleichstellungsgesetz – Rechte, Vorgehen und Anlaufstellen». Die Broschüre enthält allgemeingültige Informationen zum Gleichstellungsgesetz und zeigt kantonale Besonderheiten bei Zuständigkeiten und Verfahren auf. Anhand von praktischen Beispielen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Tipps zum konkreten Vorgehen, wenn sie eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vermuten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erfahren, wie sie Diskriminierungen vermeiden können.

Die Broschüre steht unter diesem Link zum Download bereit. Physische Exemplare können via E-Mail an info.kig@sg.ch bezogen werden.

Das Gleichstellungsgesetz im Arbeitsalltag

Die Broschüre dient zudem als Arbeitsgrundlage der eintägigen Weiterbildung «Gleichstellung im Arbeitsalltag» des KIG. Diese befähigt Fachpersonen des Personalwesens und von Stellen, die Arbeitnehmende beraten, Diskriminierungen nach Gleichstellungsgesetz besser zu erkennen und angemessen zu handeln.

Die Weiterbildung findet unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit statt am 6. Juli 2021, 9 bis 17 Uhr, im Bildungsdepartement an der Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen. Anmeldefrist ist der 4. Juni 2021, die Anzahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Kurskosten: Fr. 250.– (Kursunterlagen und Mittagessen inbegriffen).

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter www.gleichstellung.sg.ch → Beratung → Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz oder im Flyer.

Kantonales Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) – Angebot

Das kantonale Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) im Amt für Soziales ist die Anlaufstelle für Anliegen und Projekte in Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter und rund um das Gleichstellungsgesetz.

Es steht sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offen. Beratungen erfolgen auch zu allen weiteren gleichstellungsrelevanten Fragen, wie zum Beispiel zu Möglichkeiten, die Gleichstellung im eigenen Unternehmen mit Massnahmen oder Projekten zu fördern.

Die Kontaktangaben zum Beratungsangebot sowie weitere Informationen finden sich unter www.gleichstellung.sg.ch → Beratung.